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Gesetzliche Krankenversicherung: Höhere Beiträge für Gutverdienende: Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung soll steigen

München, 15.9.2023 | 17:23 | dor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor. Damit würden die Kassenbeiträge besonders für höhere Einkommen im kommenden Jahr deutlich steigen.

Schwein_mit_Geld_Beitragsbemessungsgrenze_CHECK24Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.
Dem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Folge, wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgeführt werden und soll 2024 von 59.850 Euro auf 62.100 Euro jährlich steigen. Damit würden sich bei einer Kasse mit aktuell durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 1,6 % Mehrkosten von bis zu 182 Euro im Jahr für Arbeitnehmer ergeben.

Durchschnittliche Einkommen, die unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze liegen, wären von dieser Erhöhung nicht betroffen. Jedoch hat der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Sommer dieses Jahres bereits eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zu den gesetzlichen Krankenkassen angekündigt. Hier wird mit einer Anpassung von bis zu 0,4 Prozentpunkten gerechnet, die viele gesetzlich Versicherte treffen könnte. Zusammen mit der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze können somit bis zu 306 Euro Mehrkosten jährlich auf gutverdienende Arbeitnehmer in den gesetzlichen Krankenkassen zukommen.

Eine weitere Anpassung soll es bei der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von aktuell 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro) geben. Diese soll im kommenden Jahr auf ein Jahreseinkommen von 69.300 Euro angehoben werden. Das begrenzt der Kreis der Arbeitnehmer, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden können.
 
Zusammengefasst würden diese Anpassungen zu spürbaren Mehrkosten für gutverdienende Versicherte führen, während gleichzeitig der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert wird. Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind hingegen nicht geplant. Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Plan ist es, dass die Anpassung zum 01.01.2024 in Kraft treten soll. 

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