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München, 3.5.2018 | 12:34 | mst
Rund jeder zweite Patient erhält von seinem Arzt ein Angebot für eine Selbstzahler-Leistung. Solche IGeL-Leistungen schaden allerdings häufig mehr als dass sie nutzen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die Patienten privat zahlen, widersprechen häufig medizinischen Empfehlungen der Fachverbände und können mehr schaden als nutzen. Das zeigt der aktuelle IGeL-Report des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS) und bestätigt damit eine Auswertung vom Vorjahr.
Jedem zweiten Patienten empfehlen Ärzte IGeL-Leistungen. Zu den häufigsten Selbstzahler-Leistungen gehört die Augeninnendruckmessung, um ein mögliches Glaukom frühzeitig zu erkennen. Diese Leistung ist der Topseller unter den IGeL-Angeboten: Rund jedem fünften Versicherten (22 Prozent), dem ein Arzt eine Gesundheitsleistung empfahl, erhielt ein Angebot dafür.
Die zweithäufigste IGeL-Leistung ist ein Ultraschall der Eierstöcke bei Frauen (19 Prozent). Auf dem dritten Platz rangiert der Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung (12 Prozent). Dahinter landen der PSA-Test zur Prostata-Vorsorge sowie der Ultraschall des Bauchraums bei Frauen.
Die Top-5 der IGeL-Leistungen bewerten die Krankenkassen dabei mit „negativ“ oder „tendenziell negativ“ – das heißt, der mögliche Schaden überwiegt hier den Nutzen. Ob der Ultraschall der weiblichen Brust einen Nutzen hat, ist derzeit unklar.
Die Patienten selbst fragten nur in vier Prozent der Fälle von sich aus nach einer Gesundheitsleistung. In allen übrigen Fällen ging die Initiative vom Arzt aus. Mehr als jeder dritte Patient gab sogar an, dass er sich bedrängt oder unter Druck gesetzt fühlte.
„Unser Fazit ist: Die IGeL-Angebote orientieren sich nicht am nachgewiesenen medizinischen Nutzen, sondern an den Vorlieben einzelner Arztgruppen und an den Umsatzinteressen der Praxen“, sagte der Geschäftsführer des MDS Peter Pick. Zum Teil würden Patienten unter Druck gesetzt, das sei nicht hinnehmbar.
Der MDS hatte ein Marktforschungsinstitut beauftragt, rund 2.000 gesetzlich Versicherte zu IGeL zu befragen. Auf der Internetseite IGeL-Monitor veröffentlicht der MDS seine aktuellen Bewertungen von IGeL-Angeboten. Hier können sich gesetzlich Versicherte über die einzelnen Leistungen informieren.
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