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Krebsvorsorge: Gebärmutterhalskrebs: Abstrich nur noch alle drei Jahre

München, 10.3.2017 | 15:17 | are

Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben derzeit jedes Jahr ein Anrecht auf einen Krebsabstrich beim Gynäkologen. Für Frauen ab 35 soll sich das ändern: Die Kasse zahlt den Abstrich bald nur noch alle drei Jahre. Dafür soll es aber einen weiteren Test geben. 

Frauenärzten berät Patientin in PraxisBei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs gelten bald neue Richtlinien.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen bislang einmal jährlich einen Abstrich am Muttermund – der sogenannte Pap-Abstrich. Auf dem Frauenärztekongress in Düsseldorf wurden jetzt neue Untersuchungsrichtlinien vorgestellt. Demnach haben Frauen ab 35 Jahren künftig nur noch alle drei Jahre einen Anspruch auf den Pap-Abstrich.
 
Da Gebärmutterhalskarzinome meist sehr langsam entstünden, würde nach Meinung der Gynäkologen ein Test alle drei Jahre ausreichen. Dafür soll es bald einen zusätzlichen Test geben.
 

Neuer Test auf krebsauslösende Viren

Demnach kommt für Frauen ab 35 eine Untersuchung auf humane Papillomaviren (HPV) hinzu, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Sollte ein Test positiv ausfallen, ist die Gefahr bei Frauen ab einem Alter von 35 Jahren größer, dass der Körper die Viren nicht selbst abwehren kann.
 
Für Frauen unter 35 Jahren gilt die neue Richtlinie nicht. Sie haben weiterhin jedes Jahr ein Anrecht auf einen Krebsabstrich. Andere Routineuntersuchungen – wie etwa das Abtasten der Brust – sind von der Änderung nicht betroffen. 
 
Die neue Richtlinie wurde bereits vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Bevor das neue Programm umgesetzt wird, soll ein offizieller Patienten-Flyer erstellt werden.

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