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  • Versichertes Fahrzeug: Elektrokleinstfahrzeug – E-Scooter mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, ausschließlich private Nutzung, jüngster Fahrer unter 18 Jahre alt
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Gesamtersparnis: 15 %
Quelle: CHECK24 E-Scooter-Versicherung-Vergleich, 04/2024

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für E-Scooter-Besitzer in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Der Versicherungs­schutz muss durch einen Aufkleber am Roller nachgewiesen und jährlich erneuert werden.
  • Eine Teilkasko­versicherung schützt zusätzlich bei Diebstahl und Schäden durch Naturereignisse.
  • Um eine Versicherung abzuschließen, wird eine FIN, ABE oder EBE benötigt.
  • Versicherungen gibt es ab 19,37 € einmaligem Beitrag für das neue Versicherungs­jahr. Bei CHECK24 ist der Abschluss einer E-Scooter-Versicherung direkt online möglich.

Versicherungsschutz für E-Scooter

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Damals trat das E-Scooter-Gesetz in Kraft, das unter anderem die Versicherungspflicht für die elektrischen Roller vorschreibt. E-Scooter (kurz für Elektro-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller) ähneln optisch herkömmlichen Tretrollern. Per Definition handelt es sich dabei um Elektrokleinstfahrzeuge, auf dem sich eine einzelne Person fortbewegen kann.

Wenn Sie mit Ihrem E-Scooter öffentliche Straßen benutzen wollen, ist eine passende Haftpflichtversicherung für E-Scooter verpflichtend. Wer ohne Versicherung am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar.

Das bedeutet, E-Scooter benötigen einen Aufkleber der - ähnlich dem Versicherungskennzeichen für Mopeds – als Nachweis einer vorhan­denen Haftpflichtversicherung dient. Dieser Aufkleber muss am Fahrzeug angebracht werden – möglichst an der Rückseite unter der Schlussleuchte. Der untere Plakettenrand muss sich dabei mindestens fünf Zentimeter über der Fahrbahn befinden.

Fahren ohne Versicherungsschutz

Sind Sie mit einem nicht versicherten E-Scooter auf öffentlichen Wegen unterwegs, machen Sie sich strafbar! Zudem müssen Sie dann für eventuelle Schäden durch einen Unfall selbst aufkommen. Dies kann unter Umständen den finanziellen Ruin bedeuten.

Leistungen der E-Scooter-Versicherung

Die E-Scooter-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, die Versicherung leistet bei Schäden, die der Nutzer eines E-Scooters Dritten durch die Nutzung des elektrischen Rollers zufügt. Für die folgenden Schäden kommt die Versicherung auf: 

Schadensart Beispiel
Sachschäden Sie beschädigen mit Ihrem E-Scooter ein parkendes Auto.
Personen­schäden Sie verursachen mit Ihrem E-Scooter einen Unfall, bei dem eine dritte Person verletzt wird.
Vermögens­schäden Eine dritte Person hat durch einen von Ihnen ver­ursachten Unfall Vermögens­einbußen zu beklagen, beispiels­weise durch Einkommens­ausfälle.

Das bedeutet, die Versicherung übernimmt Schäden, die beispielsweise an anderen Fahrzeugen verursacht werden. Auch wenn Menschen zu Schaden kommen oder durch den Unfall Vermögenseinbußen zu verzeichnen haben, kommt die Versicherung für die Schadensersatzansprüche auf. 

Ebenso eingeschlossen sind Umweltschäden: Verliert die Batterie Ihres Rollers schädliche Stoffe, welche die Umwelt schädigen, kommt die Versicherung für den Schaden auf.

Eine E-Scooter-Versicherung mit Teilkasko leistet zudem auch, wenn am versicherten Gerät Schäden durch

  • Diebstahl
  • Sturm
  • Feuer
  • Hagel oder
  • Blitzschlag

entstehen. Versicherungsnehmer sollten beachten, dass die Option Teilkasko in der Regel mit einer Selbstbeteiligung verbunden ist. Das bedeutet, bei jedem Schaden muss sich der Versicherte mit einer bestimmten Summe beteiligen. Einen Versicherungsschutz mit Vollkasko gibt es für E-Scooter nicht.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz

In Deutschland müssen E-Scooter-Modelle bestimme Voraussetzungen erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Nur diese Modelle können auch versichert werden.  

Die Grundvoraussetzungen sind, dass der elektrische Roller verkehrssicher und steuerbar ist. Außerdem muss er über funktionierende Bremsen sowie eine intakte Beleuchtungsanlage verfügen. Folgende Kriterien müssen im Konkreten dafür erfüllt sein:

  • Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt
  • Lenk-oder Haltestange
  • fahrdynamische Mindestanforderungen

Straßenzulassung beachten

Die Nutzung von Modellen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist im öffentlichen Straßenverkehr verboten. Modelle, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Straßenzulassung von E-Scootern am 15. Juni 2019 gekauft wurden und über keine Straßenzulassung verfügen, dürfen nicht im Straßenverkehr benutzt werden! Eventuell können sie aber beim Hersteller nachgerüstet werden.

Nur Modelle, die diese essentiellen Kriterien erfüllen, erhalten eine Typengenehmigung mit Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) sowie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Erst wenn diese Genehmigungen vorliegen, darf mit dem elektrischen Roller auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Kosten der E-Scooter-Versicherung

Eine E-Scooter-Versicherung kostet nicht viel – bereits ab 19,37 € können Sie Ihren E-Scooter für ein komplettes Versicherungsjahr absichern! Zu zahlen ist der Versicherungsbeitrag einmalig für das aktuell laufende Versicherungsjahr.

Folgende Faktoren haben Einfluss auf den Preis der Versicherung:

  • Alter des jüngsten Fahrers
  • Deckungssumme
  • Option Teilkasko
  • Versicherungsbeginn

Versicherung für ein Jahr

Sowohl Moped- als auch E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in dem die Versicherung abgeschlossen wird. So zahlen Sie beispielsweise bei einem Abschluss im November nur für den Zeitraum November bis Februar.

Häufige Fragen

  • Wie alt muss ich sein, um einen E-Scooter fahren zu dürfen?

    Das Mindestalter für die Benutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung der Eltern eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen.

  • Besteht auch Versicherungsschutz, wenn ich meinen E-Scooter verleihe?

    Ja. Haben Sie eine gültige E-Scooter-Versicherung, besteht auch Versicherungsschutz, wenn Sie den E-Scooter an jemanden verleihen und dabei ein Schaden entsteht. Bitte beachten Sie dazu aber das Alter des jüngsten Fahrers.

  • Gibt es eine Helmpflicht?

    Nein, es gibt keine offizielle Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer. Jedoch wird das Tragen eines Helmes aus Sicherheitsgründen nachdrücklich empfohlen.

  • Wird ein Führerschein benötigt?

    Nein, zum Führen eines E-Scooters wird kein Führerschein benötigt.

  • Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

    Ja, alle bei CHECK24 abschließbaren E-Scooter-Versicherung beinhalten einen europaweiten Versicherungsschutz.

    Vorab sollte man sich jedoch von der Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung – die sogenannte Grüne Versicherungskarte – ausstellen lassen.

    Des Weiteren sollte man in Erfahrung bringen, ob Elektro-Tretroller im Urlaubsland erlaubt sind. Bei geplanten Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union sollte man sich vorab bei seinem Versicherer erkundigen oder im Versicherungsvertrag nachsehen, ob der Versicherungsschutz auch im Urlaubsland besteht. Wer seinen E-Scooter allerdings mit dem Flugzeug transportieren möchte, steht vor einem Problem: Viele Airlines erlauben weder die Mitnahme als Hand- noch als Aufgabe- oder Sondergepäckstück.

  • Kann ich meinen E-Scooter über meine Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichern?

    Nein, das ist nicht möglich. E-Scooter sind eigenständige Fahrzeuge und benötigen somit auch eine eigene Versicherung.

  • Welcher Versicherungsschutz greift bei Leihgeräten?

    Wenn Sie sich einen E-Scooter ausleihen, müssen Sie sich nicht um den Versicherungsschutz sorgen.

    Die Versicherungspflicht für E-Scooter gilt auch für die Verleihfirmen. Das bedeutet, die elektrischen Leih-Roller sind bereits durch die jeweilige Firma versichert. Die Versicherungen der Firmen leisten, wenn der Fahrer mit einem ausgeliehenen Roller einem Dritten Schaden zufügt.

    Beschädigt der Fahrer allerdings den ausgeliehenen E-Scooter, hat er selbst für den Schaden aufzukommen.

Persönliche Expertenberatung

Haben Sie noch eine Frage oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Andreas Meier

Leiter Kundenberatung

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