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2022 wurde der CHECK24-Privathaftpflicht-Vergleich vom TÜV SÜD auf Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität des Vergleichs geprüft. Damit wurde anhand strenger Kriterien und sorgfältiger Prüfung sichergestellt, dass CHECK24 Verbrauchern zuverlässig und sicher Orientierung bei der Suche eines passenden Versicherungstarifs gibt.

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Privathaftpflichtversicherung

Bausteine der PrivathaftpflichtOft reicht eine einzige Sekunde, in der Sie nicht aufpassen, und schon ist ein Missgeschick geschehen: Sie übersehen beim Überqueren der Straße einen Radfahrer, der beim Ausweichen stürzt und sich schwer verletzt.

Wer jemand anderem einen Schaden zufügt, muss in aller Regel dafür haften und für den Schaden aufkommen. Insbesondere wenn Menschen zu Schaden kommen, können es schnell mehrere Millionen Euro werden. Die Haftung ist eine gesetzliche Pflicht, daher die Bezeichnung Haftpflicht.

Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Zahlungen und schützt so Ihre finanzielle Existenz. Wenn Sie einen Schaden ersetzen sollen, den Sie gar nicht verursacht haben, hilft Ihnen die Versicherung notfalls bis vor Gericht.

Wann leistet die Privathaftpflicht?

Mit einer Privathaftpflicht sind Sie unter anderem in diesen Situationen abgesichert:

  • Sachschaden

    Beispiel

    Beim gemütlichen Filmabend kippt unser Kunde versehentlich eine offene Bierflasche um – direkt auf das neue Smartphone eines Freundes.

    Schaden: circa 500 Euro

    Die private Haftpflichtversicherung erstattet die Kosten für die Reparatur oder für ein Ersatzgerät.

  • Personenschaden

    Beispiel

    Beim Überqueren der Straße übersieht unser Kunde einen Radfahrer. Dieser stürzt beim Ausweichen und bricht sich den Oberschenkel.

    Schaden: circa 75.000 Euro

    Die Privathaftpflicht kommt für die Krankenhaus- und Haushaltsführungskosten sowie Schmerzensgeld auf.

  • Schlüsselverlust

    Beispiel

    Unser Kunde wohnt in einem Mehrfamilienhaus und verliert den Haustürschlüssel. Damit niemand unbefugt ins Haus kommt, muss die zentrale Schließanlage ausgetauscht werden.

    Schaden: circa 1.900 Euro

    Die private Haftpflichtversicherung übernimmt – je nach gewähltem Tarif und Leistungsumfang – die Kosten für den Austausch der Schließanlage.

 

CHECK24-Auswertung zur Privathaftpflicht

Interessieren Sie sich für die gängigsten Haftpflichtschäden und die dazugehörige durchschnittliche Schadensumme des Jahres 2023? Lesen Sie hierzu mehr in unserer umfassenden Privathaftpflicht-Auswertung »

Häufig gestellte Fragen

  • Für wen ist die Privathaftpflicht sinnvoll?

    Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist für absolut jeden sinnvoll und dringend zu empfehlen. Denn ein Missgeschick ist schnell geschehen und kann langfristige finanzielle Folgen haben. Gerade Personenschäden können schnell in die Millionen gehen. Als Schadensverursacher haften Sie per Gesetz mit Ihrem gesamten Vermögen. Mit einer Privathaftpflicht sind Sie in solchen Fällen auf der sicheren Seite und vor existenzbedrohenden Kosten geschützt.

  • Sind mein Partner und/oder meine Kinder automatisch mitversichert?

    Bei einem Single-Tarif sind Partner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Sie können sie aber in den Tarif mit aufnehmen lassen – auch noch nachträglich.

    Alternativ können Sie auch direkt einen neuen gemeinsamen Tarif abschließen. Wählen Sie hierfür beim Abschluss eine dieser Tarifoptionen:

    • Paar: wenn Sie sich und Ihren Partner versichern möchten
    • Familie mit Kind: wenn Sie sich, Ihren Partner und Ihr(e) Kind(er) versichern möchten
    • Single mit Kind: wenn Sie sich und Ihr(e) Kind(er) versichern möchten.

    Kinder können in der Privathaftpflicht mitversichert werden, sofern sie sich noch in der Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung) befinden und noch nicht verheiratet sind. Voraussetzung für die Mitversicherung Ihres Partners ist lediglich, dass Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.

  • Welche Deckungssummen sind sinnvoll?

    Es ist ratsam, eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro zu wählen. Denn gerade Personenschäden können sehr hohe Kosten nach sich ziehen – etwa für Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld, einen behindertengerechten Wohnungsumbau und die Kompensation des Verdienstausfalls.

    Wählen Sie eine Privathaftpflicht, bei der auch zusätzliche Schäden – wie etwa Schlüsselverlust oder Gefälligkeitsschäden – mitversichert sind, sollten Sie bei der Wahl des Tarifs darauf achten, dass für solche Leistungen mitunter Höchstgrenzen gelten, die von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen.

  • Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?

    Der Basisschutz der Privathaftpflicht lässt sich um diverse Zusatzleistungen erweitern. In der Regel stehen Ihnen folgende Punkte zur Auswahl:

    • Schlüsselverlust: Leistung für den Ersatz der Schließanlage beim Verlust fremder privater Schlüssel (zum Beispiel zur Mietwohnung) und – je nach Tarif – fremder beruflicher Schlüssel (zum Beispiel zum Bürogebäude); sinnvoll für Mieter und Arbeitnehmer
    • Unbezahlte Hilfeleistung: Leistung besteht bei Schäden, die Sie verursachen, während Sie unentgeltlich jemandem helfen. Bei Gefälligkeitsschäden sind Sie gesetzlich nicht zur Haftung verpflichtet, häufig jedoch moralisch. Diese Leistung ist sinnvoll, wenn Sie öfter mal Freundschaftsdienste – wie Umzugshilfe oder Blumen gießen – leisten.
    • Ausfalldeckung: Leistung bei Schäden, die Ihnen selbst zugefügt werden und durch den Schadensverursacher nicht beglichen werden können (unter bestimmten Voraussetzungen); sinnvoll für jeden, der abgesichert sein will, wenn er mal selbst der Geschädigte ist
    • Mietsachschäden: Leistung bei Schäden am Gebäude, Inventar von Hotels und Ferienwohnungen sowie an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen; sinnvoll für Mieter und wenn Sie öfter verreisen
    • Ehrenamt: Sind Sie ehrenamtlich – beispielsweise in einem Verein – aktiv? Dann sollten Sie darauf achten, dass Ihre Privathaftpflicht Personen- und Sachschäden abdeckt, die Sie während dieser freiwilligen Tätigkeit verursachen. 
  • Wie kann ich meine bestehende Versicherung wechseln?

    Der Wechsel Ihrer Privathaftpflicht ist ganz einfach. Ihre bestehende Versicherung können Sie zum Laufzeitende kündigen. In der Regel laufen die Verträge ein Jahr – für die meisten Kunden ist dementsprechend das Laufzeitende nur wenige Monate entfernt. Aber: Bei den meisten Versicherern besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten – kündigen Sie also rechtzeitig. In manchen Fällen – zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Für die Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung können Sie gerne unser kostenloses Kündigungsformular verwenden. Senden Sie dieses per Post oder Fax an Ihren bisherigen Versicherer. Einige akzeptieren inzwischen auch eine Kündigung per E-Mail.

    Tarife bestimmter Anbieter können Sie online über CHECK24 kündigen, wenn Sie direkt einen neuen Tarif online beantragen. Mehr zum Thema Kündigung finden Sie auf unserer Themenseite.

    Eine neue Privathaftpflicht finden Sie unkompliziert mit unserem Online-Privathaftpflichtvergleich. Ihren neuen Vertrag können Sie direkt heute beantragen und dann zu einem späteren Datum Ihrer Wahl beginnen lassen. Wir empfehlen einen direkten Anschluss an Ihre bisherige Versicherung (Enddatum alt = Startdatum neu), um einen nahtlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Eine Überlappung der alten und neuen Versicherung ist nicht möglich.

  • Wann leistet die Privathaftpflicht nicht?

    Die Privathaftpflicht leistet grundsätzlich nicht bei:

    • Eigenschäden, das heißt Schäden, die Sie sich, mitversicherten Personen oder Ihrem Eigentum selbst zufügen
    • vorsätzlich herbeigeführten Schäden
    • Schäden, die Ihr Pferd oder Hund verursacht (→Tierhalterhaftpflicht erforderlich)
    • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen (→kleinere Modellfahrzeuge, zum Beispiel Drohnen, sind in Premiumtarifen teilweise mit abgesichert; für alles Weitere ist eine spezielle eigene Haftpflichtversicherung erforderlich).

    Info: Wenn Sie hobbymäßig als Jäger unterwegs sind, greift Ihre Privathaftpflicht nicht. Denn die Jagd als Hobby ist generell nicht in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür müssen Sie eine gesonderte Jagdhaftpflichtversicherung abschließen.

  • Brauchen Skifahrende eine Haftpflichtversicherung?

    Seit Anfang 2022 müssen Skifahrende eine private Haftpflichtversicherung abschließen, um in Italien und entsprechend auch in Südtirol Skiurlaub machen zu können. In anderen Skigebieten besteht keine Pflicht zur Absicherung – eine Haftpflicht ist dennoch sinnvoll.

  • Kann man die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen?

    Die private Haftpflichtversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt Sie haben steuerliche Einnahmen. Die Beiträge für die Privathaftpflicht werden in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand angegeben.

    Weitere Informationen zum Absetzen der Privathaftpflicht von der Steuer »

Basisschutz der Privathaftpflicht

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab.

  • Personenschaden

    Von einem Personenschaden ist die Rede, wenn Menschen zu Schaden kommen. Ein Beispiel: Sie überqueren versehentlich bei Rot die Ampel. Ein Motorradfahrer muss Ihnen abrupt ausweichen und stürzt dabei unglücklich. Im Krankenhaus wird eine Querschnittslähmung festgestellt.

    Personenschäden können sehr teuer werden – und Sie als Verursacher haften. Neben den Kosten für die medizinische Betreuung, Reha-Maßnahmen und einen behindertengerechten Wohnungsumbau können unter anderem auch Schmerzensgeld und die Kompensation des Verdienstausfalls anfallen. Daher sollte die Deckungssumme für Personenschäden bei der Privathaftpflicht ausreichend hoch gewählt sein. Zu empfehlen sind mindestens 10 Millionen Euro.

  • Sachschäden

    Wenn das Eigentum anderer Personen beschädigt oder zerstört wird, liegt ein Sachschaden vor. Darunter fallen kleinere Schäden – zum Beispiel, wenn Sie ein Glas Rotwein auf dem Teppich eines Freundes verschütten oder mit dem Einkaufswagen auf dem Weg zu Ihrem Fahrzeug versehentlich ein Auto beschädigen.

    Aber auch größere – und damit auch teurere – Schäden können sich ereignen. Ein Beispiel wäre, dass sich Ihr Weihnachtsbaum entzündet und der Brand auf die Nachbarswohnungen übergreift. Auch bei Sachschäden übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten.

  • Vermögensschaden

    Ebenfalls zu den Basisleistungen der Privathaftplicht gehört die Abdeckung von Vermögensschäden. Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn jemandem durch Ihre Schuld ein finanzieller Nachteil entsteht - weil zum Beispiel ein geschäftlicher Termin nicht eingehalten werden kann oder jemand durch eine durch Sie verschuldete Verletzung nicht arbeiten gehen kann.

Optionale Zusatzleistungen für die Privathaftpflichtversicherung

Auf Wunsch können Sie den Umfang Ihres Versicherungsschutzes um zusätzliche Leistungen erweitern. Im Folgenden stellen wir Ihnen die häufigsten Zusatzleistungen vor:

  • Schlüsselverlust

    Bei einigen Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung ist das Schlüsselverlustrisiko abgesichert. Im Schadensfall trägt die Versicherung die Kosten für das Auswechseln der Schließanlage sowie bei Bedarf für die vorübergehende Bewachung des Gebäudes. Je nach Tarif können folgende Schäden versichert sein:

    • Verlust fremder privater Schlüssel, zum Beispiel zu Ihrer Mietwohnung
    • Verlust fremder beruflicher Schlüssel, beispielsweise zum Bürogebäude Ihres Arbeitgebers
  • Forderungsausfalldeckung

    Wählen Sie einen Tarif mit einer sogenannten Forderungsausfalldeckung als Zusatzleistung, zahlt Ihre Privathaftpflicht unter bestimmten Bedingungen auch dann, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde und der Schädiger nicht selbst dafür aufkommen kann.

    Eine der Voraussetzungen für die Versicherungsleistung ist, dass Sie einen gerichtlichen Titel gegen den Verursacher erwirkt haben und dieser zur Zahlung verurteilt wurde. Bei einigen Premium-Tarifen übernimmt die Versicherung auch die Erwirkung des Titels und die damit verbundenen Kosten für Sie.

  • Deliktunfähige Kinder

    Kinder unter sieben - beziehungsweise im Straßenverkehr unter zehn - Jahren gelten als deliktunfähig und sind nicht verantwortlich für Schäden, die sie verursachen. Eltern haften für diese Schäden nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

    Sind Schäden durch deliktunfähige Kinder in Ihrer Privathaftpflicht eingeschlossen, zahlt die Versicherung auf Ihren Wunsch auch, wenn kein gesetzlicher Haftungsanspruch gegen Sie besteht. Das heißt, die durch einen Fußballschuss Ihres Fünfjährigen zerstörte Scheibe des Nachbarn wird ersetzt, auch wenn Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind; der nachbarliche Frieden bleibt gewahrt.

  • Gefälligkeitsschäden

    Ein Gefälligkeitsschaden kann entstehen, wenn Sie jemandem ohne Vergütung einen Gefallen tun - etwa wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen und dabei versehentlich seinen neuen Laptop fallen lassen.

    Bei einem Gefälligkeitsschaden sind Sie gesetzlich nicht zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet - und Ihre Privathaftpflicht somit auch nicht. Möchten Sie bei Freundschaftsdiensten trotzdem für Schäden geradestehen, wählen Sie einen Tarif mit dieser Zusatzleistung und der Schaden wird ersetzt.

  • Mietsachschäden

    In einigen Privathaftpflichttarifen sind auch sogenannte Mietsachschäden abgesichert. Dazu gehören:

    • Schäden am Gebäude, zum Beispiel ein Wasserschaden wegen einer übergelaufenen Badewanne
    • Schäden am Inventar, beispielsweise ein beim Rauchen im Hotelzimmer entstandenes Brandloch in der Polstergarnitur
    • Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen - zum Beispiel, wenn Sie sich für den Urlaub die Kamera eines Freundes ausleihen und diese versehentlich fallen lassen
  • Diensthaftpflicht

    Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, wie Lehrer und Polizisten, können sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung als Ergänzung zu ihrer Privathaftpflicht absichern. Diese schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Zusammenhang mit der Dienstausübung entstehen. Zu ihren Leistungen zählen sowohl die Kostenübernahme bei grob fahrlässigen Vergehen als auch die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche im Falle einer leichten Fahrlässigkeit.

  • Ehrenamt

    Sind Sie ehrenamtlich tätig, beispielsweise in einem Sportverein, können Sie diese Zusatzleistung beim Abschluss Ihrer Privathaftpflicht einschließen lassen. So sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Ausübung des Ehrenamtes verursacht werden, abgedeckt. Setzen Sie dazu einfach die Filtermöglichkeit links neben der Ergebnisliste im Versicherungsvergleich und Ihnen werden nur solche Tarife angezeigt, die eine ehrenamtliche Tätigkeit versichern.

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Quelle: CHECK24 Privathaftpflicht-Vergleich, 12/2023

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