Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de
Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Neben der staatlichen Rente und der privaten Vorsorge ist die Betriebsrente ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Altersabsicherung. Viele Unternehmen vertrauen dabei auf die Direktversicherung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch Einzahlungen in eine Direktversicherung Steuern und Sozialabgaben sparen und somit staatlich gefördert eine Zusatzrente fürs Alter aufbauen.
Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf eine Umwandlung von Gehalt in eine Betriebsrente. Der Arbeitgeber bestimmt jedoch den Durchführungsweg. Neben der Direktversicherung kann dies über eine Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionszusage oder einen Pensionsfonds geschehen
Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seiner Mitarbeiter abschließt. Der Arbeitgeber als Vertragsnehmer überweist jeden Monat einen Teil des Arbeitnehmergehalts direkt an die Versicherung.
Bis zu bestimmten Grenzen fallen für diesen Betrag keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Außerdem unterstützt der Arbeitgeber die Beitragszahlungen in der Regel mit Zuschüssen. Fließen Teile des Gehalts in die Betriebsrente, spricht man von einer Gehalts- oder Entgeltumwandlung. Der Abschluss einer Direktversicherung ist nur für eine hauptberufliche Tätigkeit möglich. Neben- und Minijobs werden nicht gefördert.
Im Ruhestand erhalten Arbeitnehmer als Begünstigte der Direktversicherung das angesparte Kapital als Rente oder Einmalzahlung oder in einer Kombination aus beiden ausbezahlt. Fließt das Geld als monatliche Rente, garantiert der Versicherer eine lebenslange Zahlung. Die ausgezahlten Leistungen sind allerdings steuer- und sozialabgabenpflichtig.
So können Direktversicherungen ausgezahlt werden:
Dank staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss kann eine Direktversicherung ein guter Weg zum Aufbau einer zusätzlichen Altersabsicherung sein. Anders als bei der privaten Altersvorsorge fließen die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge brutto für netto – also ohne Abzüge – in den Vertrag.
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen sollte der Arbeitgeberzuschuss mindestens 20 Prozent des umgewandelten Gehalts betragen, damit sich das Sparen für den Arbeitnehmer lohnt. Betriebsrenten sind ein geeignetes Mittel, die persönliche Rentenlücke mit vergleichsweise geringem Eigenaufwand zu verringern.
Für wen eignet sich eine Direktversicherung und für wen nicht?
Die Direktversicherung ist sinnvoll | Die Direktversicherung ist nicht sinnvoll |
---|---|
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen wollen. | Wenn Sie keine staatliche Förderung beanspruchen können, weil Sie etwa als Selbstständiger nicht pflichtversichert sind. |
Wenn Sie staatliche Förderung wie Steuervorteile und geringere Sozialabgaben nutzen möchten. | Wenn Sie weit vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen wollen. Seit 2012 dürfen Betriebsrenten in der Regel erst ab 62 Jahren ausgezahlt werden. |
Wenn Sie Wert auf sichere, lebenslange Zahlungen aus einer Zusatzrente legen. | Wenn Sie die Direktversicherung etwa wegen eines Immobilienkaufs beleihen oder abtreten möchten. |
Bei der Gehalts- oder Entgeltumwandlung führt der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts direkt an die Versicherungsgesellschaft ab, bei der eine Direktversicherung besteht. Durch die Umwandlung in Altersvorsorgebeiträge verringert sich das Bruttogehalt. Somit zahlen Sie als Arbeitnehmer weniger Lohn- und Kirchensteuer sowie geringere Beiträge zu den Sozialversicherungen.
Entgeltumwandlungsvereinbarung regelt die Details
Um Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge leisten zu können, müssen Sie bei Ihrem Unternehmen eine Entgeltumwandlungsvereinbarung unterzeichnen. Mit dieser Erklärung willigen Sie ein, dass Ihr Arbeitgeber Beiträge aus dem Bruttogehalt in die Direktversicherung einzahlen darf. Eine solche Vereinbarung legt die Höhe Ihres Beitrags fest und regelt, ob Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresboni oder vermögenswirksame Leistungen in die Betriebsrente fließen dürfen.
Die Gehaltsumwandlung bringt nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer, sondern auch für die Arbeitgeber. Genau wie Arbeitnehmer sparen auch diese Sozialabgaben. Als Folge davon sind sie aber verpflichtet, die bAV-Verträge der Beschäftigten mit mindestens 15 Prozent des Beitrags zu bezuschussen, sofern tariflich nichts anderes vorgesehen ist. Seit 2022 gilt die Zuschusspflicht auch für bestehende Verträge, die vor dem Jahr 2019 abgeschlossen wurden.
Die förderfähigen Beitragszahlungen und Zuschüsse unterliegen allerdings bestimmten Höchstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
So viel Gehalt dürfen Sie maximal umwandeln:
Für die Entgeltumwandlung gibt es auch Mindestbeiträge. Der Mindestbeitrag liegt 2023 bei 254,63 Euro im Jahr oder 21,22 Euro pro Monat. Geringere Beiträge dürfen Sie für eine Betriebsrente nicht aufwenden.
Für Einzahlungen in eine Direktversicherung können Sie auch vermögenswirksame Leistungen (VL) nutzen. Im Unterschied zum klassischen VL-Sparen, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen das Bruttoeinkommen erhöhen und dadurch zu mehr Steuern und Sozialabgaben führen, sind die VL-Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nicht abgabenpflichtig und fließen vollständig in die Altersvorsorge.
Die Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind nicht steuerlich absetzbar. Die Einzahlungen in eine Direktversicherung fördert der Staat bereits durch den Erlass von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bis zu den Höchstgrenzen.
Eine Ausnahme bilden Sonderzahlungen des Arbeitgebers – zum Beispiel in Form einer Abfindung. Abfindungen sind voll steuerpflichtig, für Einzahlungen in eine Direktversicherung gelten jedoch Freibeträge. Die Höhe des Freibetrags wird für jeden Arbeitnehmer individuell ermittelt. Dazu wird die Anzahl der Jahre, die Sie im Unternehmen gearbeitet haben, mit vier Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West multipliziert.
Beispiel: Steuerlicher Freibetrag bei einer Abfindung
Sie scheiden nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit aus einem Unternehmen aus und erhalten eine Abfindung, die in eine Direktversicherung eingezahlt werden soll. Der steuerliche Freibetrag für das Jahr 2023 errechnet sich wie folgt:
20 Jahre x 3.504 € = 70.080 €.
Sie können daher bis zu 70.080 Euro an Abfindung steuerfrei in eine Betriebsrente umwandeln. Ist die Abfindung höher als der Freibetrag, ist der Differenzbetrag steuerpflichtig. Diesen Betrag müssen Sie in der Anlage N der Steuererklärung angeben.
Sobald die Betriebsrente ausgezahlt wird, wendet sich das Blatt. Dann ist die gesamte Summe, die als Rente oder Einmalzahlung an Sie fließt, steuerpflichtig. Egal, wie viel davon aus Eigenbeiträgen, Arbeitgeberzuschüssen oder Sonderzahlungen stammt – sämtliche Auszahlungen aus der Direktversicherung müssen Sie zusammen mit anderen Einkünften mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Ausnahmen bestehen für Verträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Bei älteren Direktversicherungen werden bereits während der Einzahlungsphase 20 Prozent Steuern auf die bAV-Beiträge fällig. Dadurch bleiben einmalige Auszahlungen aus diesen Direktversicherungen steuerfrei.
Erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente, greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Das bedeutet, je älter ein Rentenbezieher bei Rentenbeginn ist, desto niedriger fällt der Ertragsanteil und damit die Besteuerung seiner Betriebsrente aus. Wer zum Beispiel bei Rentenbeginn 65 Jahre alt ist, muss 18 Prozent seiner Rentenzahlungen versteuern. Wer 63 Jahre alt ist, muss auf 20 Prozent der Rente Steuern zahlen.
Auszahlungen aus Betriebsrenten sind in der Steuererklärung anzugeben. Handelt es sich um eine Direktversicherung, werden Leistungen in der Anlage R-AV/BAV zur Einkommensteuererklärung eingetragen, und zwar in Feld 31. Wurde der Vertrag vor 2005 abgeschlossen, müssen Sie die Rentenleistungen in Feld 36 eintragen.
Leistungsmitteilung vom Versicherer
Rentenempfänger bekommen jedes Jahr eine Leistungsmitteilung von ihrem Anbieter, über den die betriebliche Altersvorsorge läuft. Diese enthält in der Regel genaue Angaben, welche Beiträge man in welches Steuerformular eintragen muss.
Auszahlungen aus Betriebsrenten unterliegen der vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt, als Rentenempfänger müssen Sie den Gesamtbeitrag aus eigener Tasche tragen. Es gibt dabei keine hälftige Aufteilung zwischen dem Anbieter und Rentenempfänger, wie dies etwa bei der gesetzlichen Rente der Fall ist. Hier übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte der Sozialbeiträge.
Seit 2020 profitieren allerdings gesetzlich Krankenversicherte von geringeren Sozialbeiträgen. Grund dafür war die Einführung eines monatlichen Renten-Freibetrags in Höhe von 169,75 Euro. Erst wenn die Betriebsrente diesen Betrag überschreitet, sind auf alle übersteigenden Beträge volle Krankenkassenbeiträge fällig.
Das bedeutet, bei einer monatlichen Betriebsrente von 250 Euro müssen Sie lediglich auf 80,25 Euro Krankenkassenbeiträge zahlen. Bei aktuell durchschnittlich 18,5 Prozent Gesamtbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung würden demnach nur 14,85 Euro an die Sozialkassen fließen.
Keine Sozialbeiträge auf Riester-Renten
Keinerlei Krankenkassenbeiträge werden auf Betriebsrenten aus Riester-Verträgen erhoben, wenn diese gefördert und nicht vor 2018 abgeschlossen wurden. Allerdings sind hier die in der Ansparphase geleisteten bAV-Beiträge – anders als sonst üblich – sozialversicherungspflichtig.
Bei Direktversicherungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bespart werden, handelt es sich in der Regel um Rentenversicherungen. Zwei unterschiedliche Formen sind hierbei zu unterscheiden: die klassische und fondsgebundene Rentenversicherung.
Die klassische Rentenversicherung richtet sich an sicherheitsorientierte Sparer, da die Versicherer die Sparbeiträge vorwiegend festverzinslich anlegen. Der mögliche Ertrag der Policen ist daher recht gering. Versicherte genießen dafür Planungssicherheit, denn bereits bei Vertragsabschluss sagt die Gesellschaft eine garantierte Mindestrente zu.
Der Garantiezins liegt bei aktuellen Verträgen bei gerade einmal 0,25 Prozent. Die ausgezahlten Überschüsse der Versicherer können die Rendite zwar steigern, vertraglich garantiert ist aber selten mehr als der Beitragserhalt. Zudem verringern die Abschluss- und Vertriebskosten die Rendite.
Die fondsgebundene Rentenversicherung richtet sich an risikofreudige Anleger, welche die Renditechancen der Kapitalmärkte nutzen wollen. Die Sparbeiträge fließen vorrangig in Fonds und ETFs (börsengehandelte Indexfonds), ein Teil des Beitrags fließt in das Sicherungsvermögen der Gesellschaft.
Investiert die Versicherungsgesellschaft in klassische Investmentfonds, liegen die Produktkosten höher als bei Investments in kostengünstige ETFs. Dies kann die Rendite und damit den Ertrag der Direktversicherung erheblich belasten.
Die Renditeerwartung fondsgebundener Rentenversicherungen liegt langfristig zwischen vier und sechs Prozent, eine Garantie auf diese Rendite gibt es aber nicht. Anleger tragen das Anlagerisiko selbst, denn die Fonds unterliegen den Schwankungen des Kapitalmarkts.
Das angesparte Kapital kann auch ins Minus rutschen. Startet die Rente in einer schlechten Börsenphase, kann die Rente niedriger ausfallen als prognostiziert. Versicherte können zwar mithilfe von Garantievereinbarungen das Anlagerisiko abmildern, doch Garantien kosten Geld und schmälern wiederum die Rendite.
Eine Direktversicherung können Sie in der Regel durch zusätzlichen Versicherungsschutz ergänzen, um Sie und Ihre Angehörigen gegen existenzielle Lebensrisiken abzusichern.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.