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Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reiseversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 17.04.2024
Wenn Sie eine Reise in die USA geplant haben, sollten Sie einige Vorkehrungen treffen und frühzeitig Reisedokumente beantragen.
Um eine Einreise zu gewährleisten, benötigen Sie folgende Dokumente:
Als deutscher Staatsangehöriger benötigen Sie für die Einreise in die USA nicht zwingend ein Visum. Sofern Ihr Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet, ist eine elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) ausreichend. Zusätzlich dazu müssen Sie einen elektronischen Reisepass sowie das Ticket für Ihren Rück- oder Weiterflug mitführen.
Gültiger Reisepass
Seit 2005 gibt es in Deutschland den elektronischen Reisepass (ePass), der im Deckel des haptischen Passes integriert ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gültig ist. Dies schließt auch den Tag Ihrer Ausreise ein. Ohne gültigen Reisepass können Sie nicht einreisen.
Eine Auslandskrankenversicherung ist grundsätzlich keine Pflicht, um in die USA einreisen zu können. Sie wird aber vom Auswärtigen Amt empfohlen und sollte insbesondere von gesetzlich Versicherten immer abgeschlossen werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten für Behandlungen außerhalb Europas. Wenn Sie also in den USA erkranken oder einen Unfall erleiden, müssen Sie die Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen.
Auch für Privatversicherte ist eine Reisekrankenversicherung empfehlenswert, da nicht jeder Tarif die USA mit abdeckt oder der Versicherungsschutz gegebenenfalls nur für einen kurzen Zeitraum gewährleistet wird.
Eine Auslandskrankenversicherung deckt beispielsweise den Krankenrücktransport aus dem Ausland zurück nach Deutschland ab. Die Kosten für einen Intensivtransport aus den USA zurück nach Deutschland betragen laut ADAC etwa 180.000 Euro.
Für die USA können Sie eine Auslandskrankenversicherung im Jahresschutz bereits ab 7,00 Euro jährlich abschließen. Für eine einzelne siebentägige Reise gibt es Tarife schon unter 5,00 Euro.
Kostenübernahme muss feststehen
In den USA ist es nicht unüblich, dass Behandlungen erst durchgeführt werden, wenn die Kostenübernahme gewährleistet ist. Zudem müssen die Rechnungen in vielen Ländern sofort beglichen werden. Mit einer Auslandskrankenversicherung wird die Kostenübernahme sichergestellt.
Das Gesundheitssystem der USA zählt zu den teuersten weltweit und die Kosten steigen stetig. Aktuell zahlt ein US-Amerikaner über 12.000 US-Dollar pro Jahr für seine Gesundheitskosten, während es in Deutschland durchschnittlich etwa 8.000 US-Dollar (7.500 Euro) sind (Quelle: AOK).
Müssen Sie beispielsweise einen Rettungswagen rufen, belaufen sich die Kosten in den USA schnell auf mehrere tausend Euro. In Deutschland kostet solch eine Leistung nur wenige hundert Euro und wird sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Auch die Kosten für medizinische Behandlungen und Arzneimittel sind in Nordamerika deutlich höher als in Deutschland.
Mit einer Auslandskrankenversicherung können Sie sich vor solchen finanziellen Belastungen schützen.
Bei Fragen rund um das Thema Auslandskrankenversicherung beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich per Telefon oder E-Mail.
Die meisten Tarife decken auch die Behandlungskosten im Rahmen einer Corona-Infektion ab. Im CHECK24 Vergleich erkennen Sie diese Tarife an dem Hinweis „Corona Erkrankung abgesichert“.
Kosten, die Ihnen aufgrund von Quarantänemaßnahmen entstehen, z. B. die Mehrkosten für die Unterkunft bei einer Reiseverlängerung, werden von vielen Auslandskrankenversicherungen allerdings nicht versichert.
Bestenfalls schließen Sie die Versicherung ab, wenn Sie Ihre nächste Reise buchen. Falls Sie einen Einmaltarif wählen, muss dieser zwingend vor Antritt der jeweiligen Reise abgeschlossen werden.
Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung werden alle Bundesstaaten einheitlich betrachtet. Für die einzelnen US-Staaten gelten jedoch teilweise unterschiedliche Reisewarnungen. So treten im Westen vermehrt Erdbeben und Vulkanausbrüche auf, während die Ostküste im Winter stärker von Schneestürmen betroffen ist.
Nicht alle Auslandskrankenversicherungen decken auch Länder ab, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde oder während der Reise ausgesprochen wird. Wird die Reisewarnung während Ihres Aufenthalts unerwartet ausgesprochen, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel noch 14 Tage bestehen. Im CHECK24 Vergleich können Sie nach den Tarifen filtern, die Sie trotz einer Reisewarnung schützen.
Für eine Reise in die USA werden unter anderem Impfungen gegen Tollwut, Hepatitis A/B, Poliomyelitis und Meningokokken vom Auswärtigen Amt empfohlen. Zudem sollten die Standardimpfungen des Robert-Koch-Instituts und der STIKO auf dem aktuellen Stand sein. Eine generelle Impfpflicht gilt für die USA nicht.
Wir bieten Ihnen einen Überblick über Preise und Leistungen von tausenden Anbietern. Und das alles über eigene Vergleichsrechner.
Für Kunden ist unser Service kostenlos. Wir finanzieren uns über Provisionen, die wir im Erfolgsfall von Anbietern erhalten.
Bei uns können Kunden erst nach einem Abschluss eine Bewertung abgeben. Dadurch sehen Sie nur echte Kundenbewertungen.
Seit 1999 haben unsere Experten über 15 Millionen Kunden beim Vergleichen und Sparen geholfen.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 300 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") und Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Günstigste Auslandskrankenversicherung für die USA im Jahresschutz aus dem CHECK24 Vergleich.
Alter der Person: 25 Jahre
Maximale Dauer je Reise: 28 Tage
Gültigkeit: weltweit
Berechnung von 04/2024
Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:
Rücktritt
Erstattet die Kosten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.
Reiseabbruch
Erstattet die Kosten, wenn man eine bereits begonnene Reise ungeplant abbrechen oder verlängern muss.
Reisekranken
Erstattet die Kosten, wenn man während einer Reise ärztlich behandelt werden muss.
Gepäck
Erstattet die Kosten bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks.