Sie möchten das Baukindergeld als zusätzliche Finanzspritze für Ihre Immobilienfinanzierung nutzen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu Stichtagen und Voraussetzungen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.
Im ersten Schritt müssen Sie aber Ihre Finanzierung abgeschlossen haben und in Ihr neues Eigenheim eingezogen sein. Auf dem Weg dahin unterstützen wir Sie bei allen wichtigen Schritten: Über CHECK24 finden Sie jetzt die passendste Finanzierung bei einem von über 550 Anbietern.
Baukindergeld gibt es unabhängig davon, ob Sie eine Bestandsimmobilie kaufen oder neu gebaut haben. Ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt, spielt ebenfalls keine Rolle. Der Antragsteller muss in der Immobilie allerdings selbst wohnen und darf keine weitere Immobilie besitzen. Eine Zweitwohnung oder ein Anbau am eigenen Haus wird also nicht gefördert. Die geförderte Immobilie muss Ihnen als Antragsteller mindestens zur Hälfte selbst gehören und sich in Deutschland befinden.
Das Baukindergeld erhalten sowohl Familien als auch Alleinerziehende - allerdings nur für Kinder, für die Sie als Antragsteller oder Ihr Partner (Ehe oder eheähnliche Lebensgemeinschaft) Kindergeld beziehen. Die Kinder müssen außerdem am Tag der Antragstellung bereits geboren sein und dürfen nicht vor diesem Tag volljährig geworden sein. Weitere Voraussetzung ist, dass die Kinder auch im selben Haushalt wie der Antragsteller leben.
Als Stichtag gilt der 1. Januar 2018. Nur wenn der notarielle Kaufvertrag ab diesem Datum unterzeichnet wurde, können Sie Baukindergeld bekommen. Handelt es sich um einen Neubau, dann muss die Baugenehmigung an oder nach dem diesem Datum erteilt worden sein. Als letzter möglicher Termin für Kaufvertrag beziehungsweise Baugenehmigung gilt aktuell der 31. März 2021. Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie,nachdem Sie eingezogen sind. Hierfür haben Sie insgesamt 6 Monate Zeit. Der letzte Tag, an dem Familien und Alleinerziehende Baukindergeld beantragen können, ist der 31.12.2023.
Um Baukindergeld zu erhalten, dürfen Sie als Antragsteller zusammen mit Ihrem Partner (Ehe oder eheähnliche Lebensgemeinschaft) nicht mehr als 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen verdienen. Entscheidend ist bei der Einkommensgrenze immer der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Datum Ihres Antrages auf die Förderung. Wenn Sie beispielsweise für ein Kind 2018 Baukindergeld beantragt haben,dann dürfen Sie in den Jahren 2016 und 2015 im Schnitt nicht mehr als 90.000 Euro verdient haben. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro.
Wird Ihr Antrag auf Baukindergeld bewilligt, dann erhalten Sie jährlich 1.200 Euro pro Kind über volle zehn Jahre hinweg - auch wenn eines der Kinder noch während dieser Zeit ausziehen oder volljährig werden sollte. Insgesamt erhalten Sie also pro Kind 12.000 Euro. Die Förderung endet allerdings vorzeitig, wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb der zehn Jahre verkaufen sollten oder selbst ausziehen.
Maximales zu versteuerndes Einkommen | Fördermittel gesamt | |
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1 Kind | 90.000 Euro | 12.000 Euro |
2 Kind | 105.000 Euro | 24.000 Euro |
3 Kind | 120.000 Euro | 36.000 Euro |
4 Kind | 135.000 Euro | 48.000 Euro |
jedes weitere Kind | + 15.000 Euro | +12.000 Euro |
Wer in Bayern lebt oder arbeitet, kann sich das Baukindergeld zusätzlich um das Bayerische Baukindergeld Plus aufstocken lassen. Dabei gibt es für die Dauer der Auszahlung des Baukindergelds im Jahr 300 Euro zusätzlich pro Kind. Diese Förderung kann bis zu drei Monate nach der Auszahlungsbestätigung für das Baukindergeld bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) beantragt werden. Zusätzlich zu dem Bayerischen Baukindergeld können Sie dort auch gleich die Bayerische Eigenheimzulage beantragen.
Der Antragsteller für das Baukindergeld Plus muss dieselbe Person sein, die bereits das Baukindergeld bei der KfW beantragt hat. Neben der Auszahlungsbestätigung für das Baukindergeld der KfW benötigen Sie dafür die Meldebescheinigung der Gemeinde und eine Bestätigung der Meldebehörde, dass Sie seit mindestens einem Jahr
Sie können das Baukindergeld seit dem 18.09.2018 im Zuschussportal bei der KfW beantragen. Bei der Antragsstellung gilt es mehrere Termine und Stichtage zu beachten. Was Sie bis wann erledigt haben müssen, erfahren Sie hier.
Ihr Weg zum Baukindergeld | Baukindergeld Stichtage und Zeitplan | |
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Kaufen | Sie kaufen eine Immobilie oder erhalten die Baugenehmigung für einen Neubau - es zählt das Datum des Kaufvertrags bzw. das Datum der Baugenehmigung. | Die Immobilie muss zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 gekauft werden. Bei einem Neubau muss die Baugenehmigung in diesem Zeitraum erteilt werden. |
Einziehen | Bevor Sie Baukindergeld beantragen können, müssen Sie in die eigenen vier Wände eingezogen sein und Ihren Wohnort bei der Gemeinde angemeldet haben. Die Meldebestätigung dient der KfW als Einzugsnachweis. | Die Meldebestätigung stellt das Bürgerbüro aus - Sie können diese sofort mitnehmen. |
Antrag stellen | Um einen Antrag auf Baukindergeld stellen zu können, müssen Sie sich im KfW-Zuschussportal auf der Internetseite der KfW anmelden. Ihren Antrag stellen Sie online. | Achtung: Sie stellen den Antrag auf das Baukindergeld bis spätestens sechs Monate nach dem Einzug. Es gilt das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde. Als letztmöglicher Termin kommt der 31.12.2023 infrage. Aber auch hier muss die Immobilie bereits vor dem 31.03.2021 gekauft worden sein. |
Legitimieren | Unmittelbar nachdem Sie den Antrag gestellt haben, finden Sie in Ihrem KfW-Zuschussportal Ihre Antragsbestätigung. Ihre Identität können Sie nun online per Videoident oder in einer Filiale der Deutschen Post per Postident nachweisen. | Per Videoident können Sie Ihre Identität in wenigen Minuten online bestätigen. Per Postident vergeht mindestens ein Werktag, bis Ihre Unterlagen bei der KfW eingehen. |
Unterlagen einreichen | Im letzten Schritt laden Sie die Nachweisunterlagen im Onlineportal der KfW hoch. | Bis maximal drei Monate nach Beantragung können Sie die erforderlichen Unterlagen bei der KfW hochladen. Für alle, die das Baukindergeld vor dem 01.04.2019 beantragt haben, gilt als letztmöglicher Termin der 30.06.2019. Über den genauen Stichtag für den Upload Ihrer Unterlagen werden Sie von der KfW per E-Mail informiert. |