Unter einer Abtretung versteht man in der Regel den Übergang einer bestehenden Forderung, beispielsweise eines Kredites oder einer Baufinanzierung, vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Ein derartiger Gläubigerwechsel oder auch Forderungsverkauf unter Banken ist bei Baufinanzierungen bei einigen Instituten üblich: Durch die Abtretung des hohen Darlehens an einen neuen Gläubiger kann sich die alte Bank neues Kapital beschaffen.
Kommt es während der Laufzeit zur Abtretung des Darlehens an eine andere Bank, hat dies für den Kreditnehmer selbst meist jedoch lediglich informativen Wert: Da die Bank die monatlichen Raten vom Konto des Verbrauchers per Lastschriftverfahren einzieht, muss der Darlehensnehmer selbst bei der Abtretung seiner Forderung nicht aktiv werden.
Eine andere Form der Abtretung findet bei der Anschlussfinanzierung von Baufinanzierungen Anwendung und betrifft die Abtretung der eingetragenen Grundschuld von der alten Bank auf ein neues Institut. Entscheidet sich der Kreditnehmer bei seiner Anschlussfinanzierung für eine Umschuldung, wird die eingetragene Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Der vollständigen oder teilweisen Abtretung der Grundschuld, deren Umschreibung für den Darlehensnehmer mit Kosten verbunden ist, muss zunächst jedoch auch die alte Bank zustimmen.
Zudem findet der Begriff der Abtretung auch im Rahmen der Absicherung von Krediten Anwendung: Durch die Abtretung von Einkommen sichert sich die Bank für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ab. Kann der Darlehensnehmer die fälligen Raten nicht mehr bezahlen, hat die Bank im Rahmen der Gehaltsabtretung die Möglichkeit, den pfändbaren Teil des Schuldnereinkommens zu pfänden und die Forderung auf diese Weise zu begleichen.
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