Unter einem Baudarlehen ist ein spezieller Bankkredit zu verstehen, der in der Regel über hohe Geldbeträge ab 50.000 Euro mit Laufzeiten von bis zu 40 Jahren abgeschlossen werden kann. Baudarlehen werden mit einer sogenannten Zweckbindung vergeben, das bedeutet, dass die Verwendung des geliehenen Geldbetrages zumindest teilweise vorgegeben ist und vom Kreditnehmer nicht vollkommen frei bestimmt werden kann. So müssen Baudarlehen meist für den Kauf oder Bau eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes verwendet werden. Bei einigen Baudarlehen ist es künftigen Immobilienbesitzern nicht gestattet, anfallende Bau- oder Kaufnebenkosten der Immobilie über diesen Kredit zu bezahlen.
Eine weitere Besonderheit, die Baudarlehen von Ratenkrediten unterscheidet, ist die sogenannte Sollzinsbindung. Eine derartige Zinsbindung wird zunächst bei der Aufnahme des Baudarlehens zwischen dem Kreditnehmer und der Bank für eine gewisse Teillaufzeit vereinbart und legt fest, für welchen Zeitraum der Kunde ein zuvor festgelegtes Zinsniveau bezahlt. Während der gesamten Sollzinsbindung, die sich in der Regel zwischen 5 und 30 Jahren beläuft, wird für den Kreditnehmer dann eben dieses Zinsniveau fällig – egal, wie sich die tatsächlichen Zinsen für Baudarlehen in diesem Zeitraum verändern. Wird die Baufinanzierung in einer Niedrigzinsphase aufgenommen, lohnt es sich daher, eine besonders lange Zinsbindung mit der Bank zu vereinbaren.
Im Gegensatz zur Bank, die sich die komplette Sollzinsbindungszeit an das vereinbarte Zinsniveau halten muss, haben die Darlehensnehmer unter gewissen Voraussetzungen bei Sollzinsbindungen größer zehn Jahre ein einseitiges Sonderkündigungsrecht (vgl. §489 BGB).
Nach Ablauf der Sollzinsbindung ist meist nicht das gesamte Baudarlehen an die Bank zurückgezahlt. Aus diesem Grund kommt es im Anschluss entweder zur Verlängerung des Vertrages beim bisherigen Kreditinstitut, einer sogenannten Prolongation oder der Kunde kündigt sein Darlehen und schuldet den restlichen Kredit zu einem anderen Institut um.
Bei der Vergabe eines Baudarlehens gehen Banken aufgrund der höheren Darlehenssummen und langen Laufzeiten ein höheres Risiko ein: Sollte es dem Kreditnehmer während der Laufzeit nicht mehr möglich sein, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank nachzukommen, entstünde der Bank ein großer finanzieller Schaden. Um dieses Risiko zu minimieren, werden Baudarlehen –anders als Ratenkredite – grundpfandrechtlich über eine Grundschuld oder Hypothek abgesichert und nicht rein auf die Bonität des Kreditnehmers abgestellt Diese spezielle Absicherung hat zur Folge, dass die Bank, bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers das Recht hat, diese Sicherheit zu verwerten und die Immobilie zu versteigern.
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