Unter Bauerwartungsland versteht man Grundstücke, die aufgrund verschiedener Hinweise in der Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit bebaut werden dürfen. Einen Hinweis darauf, ob ein Grundstück als Bauerwartungsland klassifiziert ist, gibt der Flächennutzungsplan der örtlichen Verwaltung. Städtebauliche Entwicklungen und entsprechende Reaktionen von Behörden, beispielsweise der Ausbau der Kanalisation oder anderer Versorgungsleitungen geben zudem einen Hinweis auf Bauerwartungsland.
Grundsätzlich ist Bauerwartungsland eine Stufe der Wertentwicklung eines Grundstückes vom Ackerland zum fertigen Bauland. Entsprechend sind Grundstücke, die als Bauerwartungsland im Flächennutzungsplan einer Gemeinde vermerkt sind, teurer als Ackerland jedoch günstiger als tatsächlich reifes Bauland.
Zudem unterscheidet man zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Bauerwartungsland: Einerseits das subjektive Bauerwartungsland, also Grundstücke deren künftige Bebauung aufgrund ihrer Nähe zu einer Stadt oder Gemeinde und zu bereits erschlossenem Baugebiet sehr wahrscheinlich sind. Zum anderen objektives Bauwerwartungsland. Von der künftigen Bebauung von objektivem Bauerwartungsland ist nur auszugehen, da es im Flächennutzungsplan einer Gemeinde als Baufläche deklariert wurde.
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