Als Baujahr wird dasjenige Jahr bezeichnet, in dem ein Gebäude erstmals bezugsfertig war oder aber – bei vollständiger Zerstörung – wiederaufgebaut wurde. Bei reparablen Schäden, durch welche die Immobilie zeitweise nicht nutzbar war, zählt hingegen weiterhin das ursprüngliche Baujahr und nicht der Zeitpunkt der Wiederherstellung. Wichtig ist das Baujahr (im Sinne der Bezugsfertigstellung) besonders bei der Wertermittlung eines Gebäudes. Auf Grundlage des Baujahres kann mitunter auf typische Mängel und damit verbunden auf notwendige Sanierungsarbeiten geschlossen werden.
Da für die Wertermittlung einer Immobilie die Restnutzungsdauer maßgeblich ist, sich diese aber aufgrund von Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten verlängern oder durch ausbleibende Instandhaltungsmaßnahmen verkürzen kann, wird bei der Bewertung neben dem eigentlichen Baujahr auch ein sogenanntes fiktives Baujahr beziehungsweise fiktives Gebäudealter bestimmt.
Eng mit der Bestimmung des Immobilienwertes verknüpft, spielt das Baujahr auch für die Berechnung der Versicherungssumme einer Wohngebäudeversicherung eine wesentliche Rolle; und auch aus steuerlicher Sicht kann das Baujahr eines Gebäudes von Bedeutung sein: Wird eine Immobilie vermietet und soll deren Wertverlust als Schmälerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden, so richten sich der Abschreibungssatz und die Abschreibungsdauer einer solchen sogenannten Absetzung für Abnutzung ebenfalls nach dem Baujahr des vermieteten Gebäudes.
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