Bausparen funktioniert über ein Kollektiv und einen langen Zeitraum: Viele Menschen sparen in einen gemeinsamen Topf hinein, aus dem nach einigen Jahren Darlehen vergeben werden können. Damit das funktioniert, ist jeder Bausparvertrag in Phasen unterteilt: Während Bausparer, die sich in der Sparphase befinden, noch in den Topf einzahlen, können andere – in der Zuteilungsphase – bereits Darlehen für eine Baufinanzierung in Anspruch nehmen. Da diese mit Zinsen zurückgezahlt werden, wird während der Darlehensphase immer wieder Geld für neue Bausparer frei.
Bausparsummen können sehr unterschiedlich hoch sein, je nachdem mit welchem Ziel der Bausparvertrag bei Fälligkeit eingesetzt werden soll. Während der Ansparphase werden 40 bis 50 Prozent dieser Summe mit monatlichen Zahlungen angespart. Dies dauert meist zwischen sieben und zehn Jahren. Während dieser Zeit erhalten Sparer auf die bereits angesparte Summe Zinsen.
Bei Abschluss eines Bausparvertrags wird eine Gebühr fällig, die meist zwischen einem und 1,6 Prozent liegt. Zu Anfang liegt die Bausparsumme somit im Minus, Zinsen erhalten Sparer erst, wenn durch die Einzahlungen ein Plus entsteht.
Nachdem der Mindestbetrag in den Bausparer eingezahlt wurde, beginnt die Zuteilungsphase. Anhand einer internen Berechnung ermittelt die Bausparkasse eine sogenannte Bewertungszahl. Diese gibt an, ob der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Im positiven Fall kann der Verbraucher jetzt ein Darlehen aufnehmen. Die maximale Darlehenshöhe ergibt sich aus der Bausparsumme abzüglich des angesparten Betrags. Der Zinssatz wurde bereits bei Abschluss des Vertrags festgelegt. Alternativ kann der Bausparvertrag weiter bespart oder die angesparte Summe ausgezahlt werden.
Nimmt der Bausparer ein Darlehen auf, beginnt die Darlehensphase oder auch Tilgungsphase. So wird die Zeit genannt, in der das Bauspardarlehen – wie jeder andere Kredit auch – in monatlichen Raten inklusive Zinsen zurück an die Bank gezahlt wird. Die Darlehensphase endet, wenn der komplette Betrag getilgt ist.
Die Bewertungszahl gibt an, ob ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist oder noch nicht. Sie ergibt sich aus der Höhe der Sparraten, der Vertragslaufzeit und der Zinsen, die monatlich anfallen und wird von den Banken intern berechnet. Die Bewertungszahl soll sicherstellen, dass die Darlehen gerecht vergeben werden. Da sich nicht genau vorhersagen lässt, wann welcher Bausparvertrag die benötigte Bewertungszahl erreicht hat, ist auch die Vorhersage der Zuteilungsreife im Vorfeld nicht zu 100 Prozent möglich.
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Mit einem Bausparvertrag lassen sich teilweise attraktive Sollzinsen für die Zukunft sichern. Die folgende Rechnung vergleicht einen Bausparvertrag, wie er Mitte 2024 abschließbar wäre, mit einer Baufinanzierung, der eine Festgeldanlage vorausgeht. In diesem Fall wird die jährliche Ansparsumme nicht in einen Bausparvertrag investiert, sondern jeweils für die Restlaufzeit festgelegt. Die Zinsen für Festgeld und Baufinanzierung orientieren sich an denen aus dem Juni 2024. Bei weiter sinkenden Bauzinsen in den kommenden zehn Jahren wäre die Variante, das Geld vorher anzulegen, anstatt einen Bausparvertrag abzuschließen, noch interessanter.
Bausparvertrag | Baufinanzierung Kombi Festgeld | |
---|---|---|
Ansparsumme | 50.000 Euro | 20.000 Euro |
Abschlussgebühr | 1,60 Prozent = 800 Euro | 0 Euro |
jährlicher Sparbetrag | 3.600 Euro | 3.600 Euro |
Guthabenzins | 0,01 Prozent = 11,16 Euro | 2,70 bis 3,70 Prozent* = 2.635 Euro |
Sparzeit | 6 Jahre (gerundet) | 6 Jahre |
Darlehenshöhe | 30.000 Euro (gerundet) | 30.000 Euro |
effektiver Jahreszins | 2,00 Prozent | 3,33 Prozent |
Monatsrate | 500 Euro | 500 Euro |
Tilgungsdauer | 5 Jahre, 4 Monate | 5 Jahre, 7 Monate |
Zinskosten | -1.617 Euro | -2.864 Euro |
Gesamtkosten | -2.405,84 Euro | -229 Euro |
Ein Bausparvertrag kann sich lohnen, wenn er förderfähig ist. Folgende Fördermöglichkeiten können Bausparer in Anspruch nehmen:
Ein Bausparvertrag kann während der Ansparphase mit einer Frist gekündigt werden. Meist liegt die Frist zwischen drei und sechs Monaten. Für gewöhnlich entstehen bei einer Kündigung des Bausparvertrags Kosten: Die Bausparkasse kann einen Zinsausgleich verlangen. Zudem wird die Abschlussgebühr nicht zurückerstattet. Sämtliche Ansprüche auf ein zinsvergünstigtes Darlehen oder bereits erteilte Förderungen gehen verloren. Die Kündigung eines Bausparvertrags sollte also nur bei dringendem Bedarf der schon eingezahlten Summe erfolgen. Ist der Vertrag zuteilungsreif, ist eine Kündigung nicht mehr nötig. Wird kein Darlehen in Anspruch genommen, kann die Summe inklusive der Zinsen einfach ausgezahlt werden.
Nicht nur der Bausparende kann ein Interesse an der Kündigung des Bausparvertrags haben. Auch die Bausparkasse kann unter Umständen den Vertrag kündigen wollen. Besonders Altverträge, die noch hohe Guthabenzinsen bringen, sind den Kassen ein Dorn im Auge.
Unter folgenden Umständen darf die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen:
Ob ein Bausparer sinnvoll ist, hängt von einigen Gegebenheiten ab: Ein Bausparvertrag kann sich lohnen, wenn in absehbarer Zeit sicher ein Immobilienkauf oder eine andere wohnwirtschaftliche Maßnahme umgesetzt werden soll und in der Zwischenzeit mit deutlich steigenden Bauzinsen zu rechnen ist. Vor dem Abschluss eines Bausparvertrags sollten die Kosten der Zinsersparnis gegenübergestellt werden. Durch die meist geringe Guthabenverzinsung kann eine alternative Anlage wie Festgeld attraktiver sein, um genügend Eigenkapital für ein Bau- oder Kaufvorhaben anzusammeln.
Anna ist Journalistin für Hörfunk und seit vielen Jahren den interessantesten Inhalten und deren hörer- und leserfreundlichen Umsetzung auf der Spur. Seit 2023 schreibt sie bei CHECK24 verbrauchernah über die wichtigsten Produkte und Neuigkeiten aus der Finanzwelt.
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