Als Beleihung versteht man im Finanzbereich die Belastung einer Immobilie oder eines Grundstückes als Kreditsicherheit durch die Bank. Durch die Beleihung erhält die Bank einen Hoheitsanspruch am zu finanzierenden Objekt und kann dieses bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers unter gewissen Umständen veräußern. Durch den so erzielten Geldwert kann anschließend die ausstehende Schuld beglichen werden. Die Höhe der Beleihung für ein bestimmtes Objekt ist dabei abhängig vom ermittelten Beleihungswert und der individuellen Beleihungsgrenze, deren Ermittlung über das Pfandbriefgesetz festgehalten ist.
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