Bereitstellungszinsen sind eine Art Sonderzinsen, die insbesondere bei längerfristigen Kreditmodellen wie im Fall der Immobilienfinanzierung von Bedeutung sind. Diese Zinsen werden dann erhoben, wenn der Kunde den auszahlungsreifen Kreditbetrag, bzw. Teile davon, entgegen den Vertragsvereinbarungen noch nicht in Anspruch genommen hat. Da Bereitstellungszinsen nicht Bestandteil des effektiven Jahreszinses sind, gehören sie auch nicht zu den Faktoren, über die sich die Gesamtkreditkosten errechnen.
Die Notwendigkeit von Bereitstellungszinsen ergibt sich daraus, dass vom Kunden noch nicht abgerufene Kreditbeträge von der Bank bereits refinanziert und bereitgestellt sind. Die Bank hat mit einer Auszahlung des Kredites und somit mit Zinserträgen hieraus kalkuliert. Im Vergleich zum sofort ausgezahlten Kredit entsteht für das Geldhaus ein Zinsnachteil, der wieder ausgeglichen werden muss.
Wenn im Rahmen einer Baufinanzierung die Auszahlung von Teilbeträgen vorgesehen ist, werden ab dem vereinbarten Zeitpunkt die Bereitstellungszinsen nur vom nicht beanspruchten Teilkreditbetrag erhoben. Ist der komplette Kreditbetrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgerufen, ist dieser die Grundlage der Berechnung.
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