Die Betriebskosten sind Teil der Bewirtschaftungskosten einer Immobilie. Sie entstehen durch die tägliche Nutzung und den Unterhalt eines Hauses oder einer Wohnung. Der Eigentümer muss für diese Kosten aufkommen, bei vermieteten Wohnimmobilien können sie jedoch meist auf den Mieter umgelegt werden. Was zu den Betriebskosten zählt, ist in der Betriebskostenordnung geregelt.
Im Mietrecht werden Betriebskosten auch als Nebenkosten bezeichnet. Wird eine Wohnimmobilie vermietet, ist im Mietvertrag festgelegt, was als Betriebskosten abgerechnet werden kann. Mieter zahlen die Betriebskosten meist in Pauschalbeträgen im Voraus zeitgleich mit der monatlichen Kaltmiete. Vom Vermieter erhalten sie pro Kalenderjahr eine Betriebskostenabrechnung und müssen entsprechend nachzahlen oder erhalten zu viel gezahlte Beträge zurück. Diese Abrechnung muss bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres erstellt und zugegangen sein, ansonsten sind die Ansprüche verjährt.Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
Brauchen Sie Hilfe oder haben Sie Fragen? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
kostenlose telefonische Beratung
oder eine Mail an:
baufi@check24.de
Wir melden uns innerhalb von 24h bei Ihnen.
Wir bieten Ihnen einen Überblick über Preise und Leistungen von tausenden Anbietern. Und das alles über eigene Vergleichsrechner.
Für Kunden ist unser Service kostenlos. Wir finanzieren uns über Provisionen, die wir im Erfolgsfall von Anbietern erhalten.
Bei uns können Kunden erst nach einem Abschluss eine Bewertung abgeben. Dadurch sehen Sie nur echte Kundenbewertungen.
Seit 1999 haben unsere Experten über 15 Millionen Kunden beim Vergleichen und Sparen geholfen.