Als Darlehensphase wird üblicherweise der letzte Teil eines Bausparvertrages bezeichnet. Diese folgt auf die sogenannte Ansparphase und beginnt nach der Zuteilung des Darlehens. In der Darlehensphase wird dem Kunden die Summe aus dem angesparten Sparbetrag und dem zuvor vereinbarten Kreditteil ausgezahlt. Verbraucher, die das Immobiliendarlehen einer Bausparkasse in Anspruch nehmen, haben – im Gegensatz zu anderen Baufinanzierungsangeboten – während der gesamten Laufzeit die Möglichkeit, Sondertilgungen vorzunehmen.
Wie bei der Vergabe von Baufinanzierungen oder Ratenkrediten prüft auch die Bausparkasse die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden vor der Auszahlung des Darlehens. Zudem muss der potentielle Darlehensnehmer dem Institut an dieser Stelle nachweisen können, dass das gewünschte Geld tatsächlich für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwendet werden soll. Erfüllt der Kunde einen dieser beiden Punkte nicht, obwohl das Bauspardarlehen zuteilungsreif ist, wird dem Kunden lediglich das zu diesem Zeitpunkt angesparte Bausparguthaben ausgezahlt – zu einer Vergabe des zusätzlichen Darlehens kommt es indes nicht.
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