***Hinweis: Die Bayerische Eigenheimzulage und das Bayerische Baukindergeld Plus konnten letztmals am 31. Dezember 2020 beantragt werden und wurden seitdem nicht weitergeführt. Die Förderungen über das Baukindergeld wurden 2023 eingestellt.***
Seit dem 1. September 2018 fördert das Bundesland Bayern mit der Bayerischen Eigenheimzulage das Schaffen von selbstgenutztem Wohnraum mit einmalig 10.000 Euro. Eigenheimzulage bezeichnete außerdem eine bundesweite staatliche Förderung, mit der zwischen dem 26. Oktober 1995 und dem 31. Dezember 2005 angehende Eigenheimbesitzer in Deutschland gefördert wurden. Einen Anspruch auf die Eigenheimzulage des Freistaats haben private Haus- und Wohnungskäufer, die seit mindestens einem Jahr einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben oder dort für den gleichen Zeitraum einer dauerhaften Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Leistung wird Antragstellern gewährt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Dies sind für Single-Haushalte 50.000 Euro, für einen Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt 75.000 Euro. Ein Haushalt mit Kind ist bis zu einem jährlichen Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro förderberechtigt, mit jedem weiteren Kind steigt die Grenze um jeweils 15.000 Euro.
Förderberechtigte können einen Antrag auf Eigenheimzulage bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) stellen. Der Eigenheimzulage-Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Bezug der selbstgenutzten Immobilie gestellt werden. Eigenheimbesitzer mit selbstgenutztem Wohnraum können die Bayerische Eigenheimzulage somit bei Bedarf zur Tilgung ihrer Immobilienfinanzierung heranziehen.
Bundesweit gibt es seit Ende 2005 keine Eigenheimzulage mehr. Seit dem 18. September 2018 werden allerdings Familien und Alleinerziehende beim Erwerb oder Neubau von selbstgenutzten Wohnraum mit dem bundesweiten Baukindergeld gefördert. Eigenheimbesitzer erhalten pro Jahr für jedes Kind Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Für Haushalte mit einem Kind darf das zu versteuernde Einkommen 90.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Wie bei der Eigenheimzulage in Bayern steigt auch beim bundesweiten Baukindergeld die Grenze mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro.
Einen Antrag auf Baukindergeld können Förderberechtigte bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Diesen müssen Antragsteller innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die selbstgenutzte Immobilie stellen.
Zusätzlich gibt es in Bayern das Baukindergeld Plus, bei dem der Bayerische Staat das bundesweite Baukindergeld um 300 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Eltern mit neuem Eigenheim im Freistaat werden zehn Jahre lang mit 1.500 Euro jährlich pro Kind unterstützt.
Bei der bundesweiten Eigenheimzulage, die bis Ende 2005 beantragbar war, durften die Gesamtbeträge der Einkünfte von zwei Jahren eine Höchstgrenze von 70.000 Euro für Ledige und 140.000 Euro für Verheirate nicht überschreiten, um die Förderung zu erhalten. Für jedes Kind stieg die Einkommensgrenze um 30.000 Euro. Die Förderung konnte nur für selbstgenutzte Wohnungen oder Häuser in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Eigenheimzulage betrug bis zu fünf Prozent der Baukosten, höchstens jedoch 2.556 Euro beziehungsweise 2,5 Prozent des Anschaffungspreises, bei Altbauten höchstens 1.278 Euro pro Antragsteller und Jahr. Für jedes Kind wurden vom Staat zusätzlich 767 Euro an Förderung gewährt. Wenn die Wohnung zwischen dem 01. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2005 gekauft wurde, betrug die Eigenheimzulage nur noch ein Prozent, höchstens jedoch 1.250 Euro plus 800 Euro je Kind pro Jahr. Die Dauer der staatlichen Unterstützung Betrug acht Jahre.
Jeder Häuslebauer oder Wohneigentumskäufer, der vor dem 31.12.2005 mit dem Bau begann, beziehungsweise den Kauf notariell beglaubigte, erhielt noch die volle Förderung. Danach wurde die Eigenheimzulage abgeschafft.
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