Rechtlich gesehen wird eine Eigentumswohnung als abgrenzbarer Gebäudeteil beschrieben, der zum Wohnen genutzt wird. In einem einzigen Haus kann es also mehrere Eigentumswohnungen und damit auch mehrere Wohnungseigentümer geben. Mit dem Besitz der Eigentumswohnung erwerben Käufer immer auch einen sogenannten Miteigentumsanteil an der gesamten Immobilie. Das heißt, sie besitzen nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch einen Anteil an den gemeinsam genutzten Gebäudeteilen wie dem Treppenhaus, bestimmten Keller- oder Speicherräumen. Auch das Grundstück befindet sich im gemeinsamen Besitz der Wohnungseigentümer. Die genauen Eigentumsverhältnisse der Immobilie sind in einem eigenen Grundbuch, dem Wohnungsgrundbuch, festgelegt.
Die im Gemeinbesitz befindlichen Bestandteile des Wohnkomplexes werden von der Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet. Über nötige Reparaturen oder andere bauliche Maßnahmen am Miteigentum entscheiden alle Wohnungseigentümer gemeinsam. Die entstehenden Kosten werden genauso wie die laufenden Ausgaben unter den Wohnungseigentümern aufgeteilt.
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