Unter den Erschließungskosten werden sämtliche Aufwendungen summiert, die durch den Anschluss eines Grundstückes an Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasser- und Regenwasserableitung anfallen. In die Erschließungskosten werden zudem anteilig Zahlungen eingerechnet, die durch den Bau oder Ausbau von Straßen und Gehwegen, Kindergärten und Grünanlagen entstehen. Bei den Erschließungskosten eines Grundstückes unterscheidet man zudem zwischen Posten der technischen und verkehrsmäßigen Erschließung.
Zu den technischen Erschließungskosten eines Grundstückes zählen Aufwendungen, die durch den Anschluss an Versorgungs- und Entsorgungsnetze entstehen. Die Anbindung eines Baugrundstückes an das Straßennetz wird anteilig auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt und bildet die verkehrsmäßigen Erschließungskosten.
Analog zum Begriff Erschließungskosten wird oft das Wort Anschlusskosten genutzt. In anderen Zusammenhängen kann unter Anschlusskosten der Hausanschluss gemeint sein – das heißt: die Kosten, die entstehen, um ein Objekt auf einem Grundstück an die Grundversorgung anzuschließen.
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