Bei tilgungsfreien oder endfälligen Darlehen oder Baufinanzierungen zahlt der Verbraucher – im Gegensatz zu annuitätischen Darlehen – während der vereinbarten Laufzeit monatlich nur die anfallenden Zinsen an die Bank. Derartige Darlehen werden üblicherweise auch als Festdarlehen oder Fälligkeitskredite bezeichnet.
Während der fällige Tilgungsanteil bei einem Annuitätendarlehen in die Monatsrate einfließt, zahlt der Kunde diesen Betrag bei endfälligen Darlehen üblicherweise in einen sogenannten Tilgungsträger ein. Hierbei handelt es sich, je nach Bank und Wahl des Kunden, üblicherweise um Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge, Investmentfonds, Aktiendepots oder andere Sparprodukte. Die Tilgung in regelmäßigen Raten auf den Tilgungsträger einzuzahlen und dort anzusparen ist insbesondere bei Baufinanzierungen bei den meisten Banken verpflichtend, wenn keine laufende Tilgung erfolgt, deshalb wird dieser Sparvertrag auch meist an die kreditgebende Bank abgetreten.
Die Höhe der fälligen Darlehenszinsen, die der Kreditnehmer monatlich zahlen muss, berechnet sich stets nach der Höhe der Restschuld. Da sich diese bei einem tilgungsfreien Darlehen während der gesamten Laufzeit nicht reduziert, zahlt der Verbraucher bei einem endfälligen Kredit in der Summe höhere Zinskosten, als bei einer annuitätischen Baufinanzierung, bei der die Restschuld und damit auch die fälligen Zinskosten konstant sinken.
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