Wenn die Zinsbindungsfrist endet, müssen Immobilienkreditnehmer eine neue Finanzierung aufnehmen, sofern sie den kompletten Kreditbetrag noch nicht zurückgezahlt haben. Das Forward-Darlehen ist eine Sonderform der Anschlussfinanzierung und ermöglicht es Verbrauchern, sich bereits vor dem Ablauf der Sollzinsbindung ein günstiges Anschlussdarlehen zu sichern. Das Forward-Darlehen kann bereits zwei oder drei Jahre vor dem Ende der Zinsbindungsfrist abgeschlossen werden. Der Vorteil: Der Folgekredit – auch Anschlussfinanzierung genannt – wird zu den aktuellen Konditionen vergeben. Somit können sich Verbraucher die aktuell günstigen Zinsen sichern. Der Nachteil hingegen ist, dass Kunden die erhöhte Sicherheit einer günstigen Folgefinanzierung teuer bezahlen müssen. Der Stichtag für die Berechnung der Kosten eines Forward-Darlehens ist das Ende der Zinsbindungsfrist des laufenden Kreditvertrags. In der Regel müssen Immobilienkreditnehmer pro Monat einen Aufschlag bis zu diesem Stichtag zahlen. Der Aufschlag beläuft sich in der Regel auf eine Höhe zwischen 0,02 und 0,04 Prozentpunkten. Unter dem Strich kommen Baufinanzierungsnehmer bei dem Forward-Darlehen so auf einen Zinssatz, der rund 0,6 Prozentpunkte über dem aktuellen Zins liegt. Hauseigentümer müssen in ihrer finanziellen Situation kalkulieren, ob sich ein Forward-Darlehen in ihrem Fall lohnt. Um dies beurteilen zu können, sollte auch immer die gesamtwirtschaftliche Entwicklung genau im Auge behalten werden. Wenn etwa davon ausgegangen werden kann, dass die Marktzinsen künftig deutlich steigen werden, ist ein Forward-Darlehen möglicherweise eine Überlegung wert. Hierzu sollten Kosten und Ersparnisse der einzelnen Finanzierungsmodelle direkt gegenübergestellt werden. Wenn Verbraucher Wert auf dauerhaft niedrige Zinssätze und eine hohe Planungssicherheit legen, ist die Alternative zu einem Forward-Darlehen möglicherweise, von Vornherein eine lange Zinsbindungsfrist zu wählen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn sich der aktuelle Marktzins auf einem Tiefststand befindet. Die Zinsbindungsfrist wird zu Beginn der Baufinanzierung vom Verbraucher festgelegt und kann zwischen fünf und 30 Jahren betragen.
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