Ein Grundbuchauszug enthält alle Eintragungen, die beim Grundbuchamt zu einer bestimmten Immobilie erfasst und gespeichert sind. Der Auszug aus dem Grundbuch liefert Informationen über die Adresse sowie den Eigentümer einer Liegenschaft, die Wohn-und Nutzungsrechte des Grundstücks sowie über etwaige Lasten, Beschränkungen und Grundschulden, die auf der jeweiligen Immobilie eingetragen sind. Ein Grundbuchauszug wird vom jeweils zuständigen Grundbuchamt erstellt, kann jedoch nur von denjenigen Personen angefordert werden, die gemäß der Grundbuchordnung (§ 12 Abs. 1) ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen vorweisen können.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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