Als Grundflächenzahl (GRZ) wird eine Messzahl bezeichnet, die Bauherren und Grundstückskäufern vorgibt, welcher Anteil eines Grundstückes maximal durch ein Gebäude bebaut werden darf. Die Grundflächenzahl ist im Bebauungsplan des Grundstückes gespeichert und kann vom Bauherren oder Käufer direkt oder online beim zuständigen Bauamt, der Gemeinde oder dem Planungsamt eingesehen werden. In die Berechnung der Grundflächenzahl werden die Grundflächen aller Gebäude, Nebenanlagen und befestigten Flächen, wie gepflasterte oder betonierte Flächen einberechnet.
Die Grundflächenzahl wird dabei als Anteil an der insgesamt zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche angezeigt – eine Grundflächenzahl von 0,5 beschreibt, dass maximal 50 Prozent der gesamten Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Die grundsätzlich maximale Bebauungsgrenze liegt in Deutschland bei einer Grundflächenzahl von 0,8 oder 80 Prozent der Grundstücksfläche.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) dagegen gibt an, wie viele Quadratmeter geschlossener Gebäudegeschosse auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche maximal kommen dürfen. Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl dienen den Gemeinden dazu, eine geordnete städtebauliche Nutzung zu gewährleisten.
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