Die Grundsteuer ist eine so genannte Objektsteuer, daher steht keine Person, sondern der Haus- und Grundbesitz im Mittelpunkt dieser Besteuerung. Hierzu zählen auch Liegenschaften im Bereich der Forst- und Landwirtschaft, sowie Betriebsgrundstücke. Die Gemeinden erheben die Grundsteuer auf Basis des Grundsteuergesetzes, um die örtliche Infrastruktur zu finanzieren. Aus diesem Grund zahlen Eigentümer die Grundsteuer innerhalb des Verwaltungsbereichs, in dem die Immobilie liegt. Wie hoch die Grundsteuer ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, die einmalig beim Erwerb des Objektes anfällt, ist die Grundsteuer eine jährlich wiederkehrende Steuer.
Da bei der Grundsteuer der reine Wert des Besitzes im Vordergrund steht, spielt die finanzielle Situation des Eigentümers für die Besteuerung keine Rolle: Ebenso wenig ist es für die Gemeinde von Belang, ob auf der Immobilie Hypotheken lasten oder ob sie leer steht, vermietet ist oder selbst genutzt wird.
Nur wenn der Eigentümer nachweist, dass er seine Immobilie mit Verlust vermietet oder die Räumlichkeiten nicht vermieten kann, obwohl er sie zu einer marktüblichen Preisspanne anbietet, kann er für diese Ausnahmesituation einen Steuererlass beantragen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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