Die Hypothek ist das allgemein bekannteste Grundpfandrecht. Bei der Aufnahme einer Baufinanzierung wird die finanzierte Immobilie in der Regel beliehen und damit als Kreditsicherheit verwendet. Die Bank wird ins Grundbuch eingetragen und erhält damit das Grundpfandrecht. Für den Fall, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird und die monatlichen Raten nicht mehr begleichen kann, hat die Bank das Recht die Immobilie zu verkaufen und aus dem Erlös die Schulden zu begleichen. Eine Hypothek ist an eine bestimmte Forderung gekoppelt und besteht nur, solange die Forderung noch nicht komplett getilgt ist. Ist der Immobilienkredit zur Gänze abbezahlt, wird die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht.
Der Begriff Hypothek wird häufig verwendet, in der gängigen Praxis hat allerdings ein anderes Grundpfandrecht, die sogenannte Grundschuld, die Hypothek weitgehend abgelöst.
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