Als Instandhaltungskosten werden die Kosten bezeichnet, die anfallen, um ein Haus oder eine Wohnung in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Zu den Instandhaltungskosten gehören laut DIN-Norm die vier Bereiche Inspektion, Wartung, Verbesserung und Instandsetzung. Instandhaltung und Instandsetzung sind jedoch nicht unbedingt voneinander abgrenzbar, generell hat die Instandhaltung jedoch im Gegensatz zur Instandsetzung einen vorbeugenden Charakter. Eine Unterscheidung dieser Begrifflichkeiten ist insbesondere bei vermieteten Immobilien wichtig: Während Instandhaltungskosten in der Regel vom Vermieter oder Eigentümer getragen werden müssen, kann der Mieter für die Zahlung von Instandsetzungskosten zur Verantwortung gezogen werden, sollte er selbst die Ursache für einen entstandenen Schaden sein.
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