Die Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit des Kreditnehmers, ohne Einschränkung aus seinen regelmäßigen Einkünften den sogenannten Kapitaldienst für einen aufgenommenen Kredit zu leisten, der sich aus den regelmäßig anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen zusammensetzt. Sie wird als elementarer Baustein der Bonitätsprüfung berechnet und ist eine der Grundvoraussetzungen für eine Kreditvergabe. Zudem verlangt das Kreditwesengesetz (§ 18 KWG), dass eine Kreditvergabe ab einer gewissen Größenordnung nur erfolgen darf, wenn der Kunde seine wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt hat und damit seine Kapitaldienstfähigkeit unter Beweis gestellt hat. Im Rahmen des bankinternen Risikomanagements kalkuliert der Kreditgeber durch eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls und eventueller Verluste für die Bank.
Um die Kapitaldienstfähigkeit eines Verbrauchers zu ermitteln, erstellt die kreditgebende Bank vor der Darlehensvergabe unter anderem eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung – die so genannte Haushaltsrechnung – welche mit dem zu erbringenden Kapitaldienst verglichen wird. Hier werden die regelmäßig fälligen Zins- und Tilgungszahlungen des Kredites dem Haushaltsüberschuss, also der Differenz regelmäßiger Einnahmen und Ausgaben, gegenübergestellt. Hierbei wird zudem die Nachhaltigkeit der Einkünfte berücksichtigt, d. h. ob der Kunde über regelmäßige Einnahmen verfügt, um den Kreditverpflichtungen zukünftig und nachhaltig nachkommen zu können.
“Zukünftig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Kunde nicht nur zum Ermittlungszeitpunkt der Kapitaldienstfähigkeit, sondern bezogen auf die gesamte Darlehenslaufzeit in der Lage sein soll, die Kreditraten zu bedienen. Eine „nachhaltige“ Kapitaldienstfähigkeit ist dann gegeben, wenn man davon ausgeht, dass der Kreditnehmer ausreichende Finanzmittel erwirtschaftet, um die Zins- und Tilgungsleistungen auch bei unerwartet auftretenden finanziellen Belastungen tragen zu können. Auch der Kunde selbst hat ein berechtigtes Interesse am Erhalt seiner Kapitaldienstfähigkeit. Nur wenn er gewährleistet, dass er bei seiner Einkommenssituation die Kreditraten bedienen kann, wird es ihm gelingen, dauerhaft kreditwürdig zu bleiben.
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