Bei einem Kaufvertrag handelt es sich um eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei Personen oder Parteien (Käufer und Verkäufer). Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer zur Übertragung eines Gegenstands oder Rechts an den Käufer. Dieser wiederum muss den vereinbarten Preis für den Gegenstand oder das Recht bezahlen.
Kaufverträge sind schriftlich oder mündlich möglich. Bei einem Kauf im Geschäft kommt in der Regel ein mündlicher Kaufvertrag zustande. Ein Kaufvertrag für eine Immobilie muss dagegen schriftlich festehalten und von einem Notar beglaubigt werden.
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