Bevor eine Person einen Konsumentenkredit oder ein Baudarlehen bei einer Bank aufnehmen kann, muss sie sowohl ihre Kreditfähigkeit als auch ihre Kreditwürdigkeit nachweisen. Was dabei geprüft wird und welche Voraussetzungen nötig sind, haben wir für Sie zusammengefasst.
Die Kreditfähigkeit ist eine Voraussetzung, damit eine natürliche Person einen Kredit oder eine Baufinanzierung abschließen darf. Sie sagt zunächst nichts über die Bonität aus, sondern beschränkt sich auf die Grundvoraussetzungen, um überhaupt einen entsprechenden Vertrag aus gesetzlicher Sicht abschließen zu können.
Um als kreditfähig zu gelten, muss die Person uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass sie
Um die Kreditfähigkeit einzuschätzen, können Banken nur das Alter der Person prüfen, nicht den geistigen Zustand. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass diese zum Beispiel aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht in der Lage war, das eigene Handeln einzuschätzen, kann der Vertrag für ungültig erklärt werden. Dieselben Voraussetzungen gelten auch für die Eröffnung eines Girokontos mit Dispo oder einer Kreditkarte mit Kreditrahmen. Auch hier setzt der Gesetzgeber die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus.
Auch die Kreditfähigkeit von juristischen Personen, also Unternehmen beziehungsweise Firmen, muss vor Aufnahme eines Darlehens überprüft werden. Hier werden andere Kriterien wie zum Beispiel die Haftungsmasse herangezogen.
Die Kreditwürdigkeit ist neben der Kreditfähigkeit eine weitere wichtige Voraussetzung, um einen Konsumentenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abschließen zu können. Sie berücksichtigt die situationsbedingten Umstände einer Person, die darauf schließen lassen, dass sie die monatlichen Raten pünktlich zurückzahlen wird.
Dazu gehören:
Banken führen dazu eine Bonitätsprüfung durch. Sie prüfen zum Beispiel das bestehende Arbeitsverhältnis, die Selbstauskunft, Kontoauszüge, Schufa-Daten und die Haushaltsrechnung. So finden sie heraus, wieviel Geld der Kreditnehmer monatlich zur Verfügung hat, ob bereits Kreditschulden bestehen und ob bisherige Geschäftsverhältnisse reibungslos verliefen.
Nehmen zwei Personen gemeinsam ein Verbraucherdarlehen auf, muss bei beiden sowohl die Kreditfähig- als auch die -würdigkeit geprüft werden. Aus dem Grund ist es zum Beispiel nicht möglich, dass eine volljährige Person gemeinsam mit einer minderjährigen einen Kredit abschließt.
Bevor eine Bank ein Darlehen vergibt, ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob der Antragsteller kreditwürdig ist. Das regelt § 505a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):
Die Prüfung dient nicht nur der Absicherung der Bank, dass der Kunde einen in Anspruch genommenen Kredit auch zurückzahlen kann, sondern soll diesen auch vor Verschuldung schützen.
In der Regel prüfen Banken ebenfalls die Kreditwürdigkeit, wenn eine Person eine Kreditkarte mit Kreditrahmen abschließen oder ein Girokonto mit Dispositionskredit eröffnen möchte.
Um festzustellen, ob eine Person kreditfähig ist, gleicht die Bank die Ausweisdaten ab. Mit der Legitimation wird nicht nur die Identität bestätigt, sondern auch die Volljährigkeit. Nur volljährige Personen sind voll geschäftsfähig, also auch kreditfähig.
Um sicher zu gehen, dass jemand von einer Bank als kreditwürdig eingestuft wird, ist es möglich, einmal im Jahr kostenlos bei der Schufa die aktuellen Daten abzufragen. Alternativ bieten wir den CHECK24-Bonitätscheck an. Dieser ist ebenfalls kostenlos und kann beliebig oft genutzt werden. Er sagt aus, wie Banken die Bonität voraussichtlich einschätzen werden und gibt wertvolle Tipps zur Verbesserung der Bonität.
Banken sind zur Prüfung der Bonität verpflichtet, bevor sie einen Kredit oder eine Hausfinanzierung bewilligen. In Deutschland ziehen sie dazu in der Regel die Daten der Schufa heran. Ausländische Banken bedienen sich möglicherweise anderen Auskunfteien, um die Bonität eines Antragsstellers zu prüfen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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