Die Negativbescheinigung oder das Negativzeugnis ist die schriftliche Erklärung, in der eine Stadt oder Gemeinde auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht an einer Immobilie verzichtet. Alternativ kann mit einer derartigen Bescheinigung auch bestätigt werden, dass ein solches Vorkaufsrecht nicht existiert. Will ein Immobilienkäufer verhindern, dass er ein von ihm gekauftes Grundstück nach Unterzeichnung des Kaufvertrages an die betreffende Stadt oder Gemeinde abtreten muss, empfiehlt es sich für ihn, vor Unterzeichnung eine Negativbescheinigung einzuholen.
Nur wenn eine derartige Erklärung vorliegt, können Käufer und Verkäufer von einem reibungslosen Eigentumswechsel des Grundstückes ausgehen. In der Regel informiert der Notar bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages beide Parteien darüber, ob die Bescheinigung vorhanden ist. Alternativ hat der Kaufinteressent auch die Möglichkeit, die Negativerklärung über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht zuvor beim Planungsamt der Gemeinde einzuholen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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