Bei einer Notarbestätigung handelt es sich um eine schriftliche Erklärung eines Notars, in der bestätigt wird, dass der geplanten Eintragung einer Grundschuld auf einem vorgesehenen Rang kein anderer Antrag entgegensteht. Nur durch die Notarbestätigung ist es möglich, dass ein Darlehen auch ausgezahlt wird, wenn die Grundschuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. In diesem Fall dient die Notarbestätigung der Bank als Sicherheit.
Durch die Notarbestätigung übernimmt der Notar die Gewährleistung, dass die Bank die gewünschte Sicherheit durch den Grundbucheintrag an gewünschter Rangstelle erhält. Für die Ausstellung der Notarbestätigung fallen Gebühren an, die der Immobilienkäufer oder Bauherr zu zahlen hat.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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