Bei der Vergabe eines Personalkredites vergibt eine Bank ein Darlehen aufgrund der ausreichenden Kreditwürdigkeit oder Bonität eines Kunden und sichert den Kredit nicht zusätzlich durch andere Sicherheiten ab. Aus diesem Grund kann der Personalkredit als Gegenstück zum Realkredit bezeichnet werden, der primär aufgrund grundpfandrechtlicher Absicherung durch eine Hypothek oder Grundschuld vergeben wird. Personalkredite werden dabei gleichermaßen an Privatpersonen, Unternehmen und Geschäftsleute mit besonders guter Bonität vergeben. Da die Vergabeentscheidung der Bank in diesem Fall ausschließlich auf Vertrauen und der Einschätzung der Bank getroffen wird, ist das Vergabevolumen von Personalkrediten jedoch verhältnismäßig gering. Üblicherweise haben nur Verbraucher, die eine langjährige und gute Beziehung zu ihrer Bank unterhalten, die Möglichkeit, einen Personalkredit abzuschließen.
In der Praxis unterscheidet man zwischen einem gedeckten und einem ungedeckten Personalkredit. Bei letzterem vertraut die Bank vollkommen auf ihre persönliche Einschätzung zur Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kreditnehmers und es werden darüber hinaus keine Absicherungen der Geldforderung getroffen. Derartige ungedeckte Kredite bezeichnet man oftmals auch als Blanko-Darlehen. Bekannte Beispiele für ungedeckte Personalkredite sind der Dispokredit bei der Überziehung des Girokontos oder der Lieferantenkredit. Bei gedeckten oder verstärkten Personalkrediten reicht die Kreditwürdigkeit des Kunden alleine nicht für die Kreditvergabe aus. In diesem Fall kommen häufig Bürgen ins Spiel, die mit ihrer eigenen Bonität oder Vermögenswerten für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit oder einen Darlehensausfall eintreten.
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