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Rückauflassungsvormerkung

Der Eintrag einer Rückauflassungsvormerkung ist ein Sicherungsanspruch, der den Verkäufer eines Grundstücks oder eines Objekts schützen soll. Der Verkäufer verlangt vom Käufer die Erfüllung gewisser Auflagen. Verstößt dieser dagegen, hat der Verkäufer das Recht, das Grundstück oder das Objekt zurückzufordern. Die Rückauflassungsvormerkung wird nach der Einigung über den Verkauf und der Unterzeichnung des entsprechenden Kaufvertrags im Grundbuch vermerkt.

Die Rückauflassungsvormerkung findet insbesondere bei der Veräußerung und anschließenden Bebauung von Grundstücken Anwendung, die zuvor im Besitz von Städten und Gemeinden waren. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass die Bebauung derartiger Grundstücke oftmals mit bestimmten Auflagen verbunden ist. Diese Vorlagen können beispielsweise eine Frist für die Dauer der Bebauung beeinhalten oder die Bebauung für gewerbliche Nutzung verbieten.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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