Wer ein Darlehen in Anspruch nimmt, muss der kreditgebenden Bank während eines vereinbarten Zeitraumes, der sogenannten Laufzeit oder Sollzinsbindung, nicht nur den geliehen Geldbetrag sondern auch Zinsen für das Kapital zurückzahlen: Die Schuldzinsen.
Die Höhe der fälligen Schuldzinsen wird bei Ratenkrediten üblicherweise bereits bei Aufnahme des Darlehens für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Um dem Kunden bei den hohen Darlehensbeträgen und längeren Laufzeiten einer Baufinanzierung eine bessere Planungssicherheit bieten zu können, wird der fällige Schuldzins bei diesen Darlehen üblicherweise zunächst nur für einen bestimmten Teil der Laufzeit – die sogenannte Sollzinsbindung – fixiert. Nach diesem Zeitraum hat der Kunde im Zuge einer Prolongation oder Umschuldung die Möglichkeit mit der Bank über die Rückzahlung der noch verbliebenen Restschuld neu zu verhandeln oder das Institut zu wechseln. Auf diese Weise wird die Höhe der Schuldzinsen neu festgelegt.
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