Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Form der Bürgschaft, bei der nicht der Schuldner selbst, sondern ein Dritter bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners mit seinem kompletten Privatvermögen einsteht. Als selbstschuldnerischer Bürge kommen neben Familienmitgliedern, Freunden oder Verwandten auch Banken oder Firmen in Frage, die hierfür in der Regel eine Gebühr verlangen. Häufig werden selbstschuldnerische Bürgschaften anstelle einer Kaution als Mietsicherheit gestellt, denn durch die selbstschuldnerische Bürgschaft hat der Vermieter eine höhere Sicherheit: Sollte der Mieter nicht mehr zahlen, kann der Vermieter direkt den Bürgen zur Zahlung bitten.
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