Die Zinsbindungsfrist bezeichnet bei einer Baufinanzierung jenen Zeitraum, über den der Zinssatz gebunden ist. Der Zinssatz bleibt über diesen festgelegten Zeitraum konstant und wird nicht an den jeweils aktuellen Marktzins angepasst. Die Sollzinsbindung wird in der Regel auf einen Zeitraum zwischen fünf und 30 Jahren festgelegt. In der Regel hat eine lange Sollzinsbindungsfrist Aufschläge auf den aktuellen Marktzins zur Folge.
Auch wenn die Sollzinsbindung auf einen Zeitraum von beispielsweise 30 Jahren festgelegt wurde, kann sie nach Ablauf von zehn Jahren unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden – ohne, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss.
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