Eine Teilungserklärung wird benötigt, um das Eigentum an einer Immobilie auf Miteigentumsanteile aufzuteilen. Die Teilungserklärung wird notariell beglaubigt und schlüsselt sämtliche Miteigentumsanteile auf.
Da mit jedem Miteigentumsanteil ein Sondereigentum in Form eines Wohnungs- oder Teileigentums verbunden ist, ist zudem die genaue Beschreibung ebendieses Sondereigentums zwingender Gegenstand der Teilungserklärung. Darüber hinaus werden in dem Dokument auch alle zum Sondereigentum gehörenden Nebenräume ebenso wie eingeräumte Sondernutzungsrechte benannt. Durch den in der Teilungserklärung enthaltenen Teilungsplan (auch Aufteilungsplan) wird zudem die rechtlich notwendige Abgeschlossenheit der Wohnung und Nutzungseinheiten belegt. Eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung dafür, dass die Teilung einer Immobilie grundbuchlich vollzogen werden kann.Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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