Als Tilgung wird der Anteil der monatlichen Rate einer langfristigen Kreditverbindlichkeit bezeichnet, der die Restschuld reduziert. Grundlage hierfür ist ein Tilgungsplan, der zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme individuell mit dem Kreditgeber vereinbart wird und der den zeitlichen Verlauf der Rückzahlung abbildet. Grundsätzlich werden drei Formen der Darlehensrückführung unterschieden.
Die AnnuitätentilgungBeim Annuitätendarlehen setzen sich die fortlaufend zu zahlenden Raten aus zwei Teilen zusammen – dem Tilgungsanteil sowie dem Zinsanteil. Zins und Tilgung ergeben innerhalb der Rückzahlungsrate zusammen die so genannte Annuität. Bei einem klassischen Kredit erhöht sich während der Laufzeit der Tilgungsanteil innerhalb der monatlichen Rate, während gleichzeitig der Zinsanteil in gleichem Verhältnis sinkt.
Die RatentilgungBei der Ratentilgung bleibt der Tilgungsanteil bei jeder monatlichen Rate konstant. Allerdings verringert sich, wie beim Annuitätendarlehen, der Zinsanteil, der auf die verbleibende Restschuld berechnet wird. Weil sich die gesamte Rate aus Zins und Tilgung zusammensetzt, führt dies dazu, dass die Rate von Monat zu Monat sinkt.
Die endfällige TilgungBeim Endfälligkeitsdarlehen zahlt der Kreditnehmer über die gesamte Laufzeit lediglich die Zinsen für das Darlehen und erst am Ende mit der letzten Rate die Kreditsumme in einem Betrag.
Sondertilgung
Unter einer Sondertilgung versteht man eine Tilgung, die zusätzlich zur vereinbarten Monatsrate geleistet wird, um den Kredit schneller zurückzuzahlen und die Gesamtkosten niedriger zu gestalten. Die Option zu Sondertilgungen muss bei Aufnahme des Darlehens im Vertrag vereinbart sein. Oft sind Höhe und Häufigkeit pro Jahr während der Laufzeit begrenzt.
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