Ein Tilgungssurrogat oder Tilgungsersatz kommt üblicherweise bei endfälligen Baufinanzierungen zum Einsatz. Während der vereinbarten Laufzeit dieses Immobiliendarlehens zahlt der Kunde den jeweils fälligen Tilgungsanteil der Monatsrate demnach nicht an die Bank selbst, sondern zahlt den Geldbetrag in das Tilgungssurrogat ein. Der fällige Zinsanteil wird indes monatlich an das Institut überwiesen.
Als Tilgungssurrogat können in diesem Fall unterschiedliche Produkte dienen: Als Tilgungsersatz werden bei Baufinanzierungen dabei häufig Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder in seltenen Fällen auch Fonds eingesetzt. Der Kunde spart demnach während der vereinbarten Laufzeit einen regelmäßigen Geldbetrag auf dem Tilgungssurrogat an und zahlt bei Fälligkeit den Gesamtbetrag des Darlehens mit der eingesparten Summe ab.
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