Als umbauter Raum wird eine Maßeinheit bezeichnet, die das Volumen – Länge x Höhe x Breite – von Rohbauten bestimmt. In Deutschland ist der Begriff über die DIN 277 geregelt, die die grundsätzliche Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten bei Bauwerken festlegt, aber mittlerweile veraltet. Inzwischen wird das Volumen eines Objektes üblicherweise über den Brutto-Rauminhalt (BRI) ermittelt, der sich in seiner Berechnung minimal vom umbauten Raum unterscheidet.
Der umbaute Raum wird nach wie vor insbesondere von Banken und Sachverständigen zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie und in der Folge auch zur Bemessung des jeweiligen Beleihungswertes des Objektes genutzt. Abgesehen von der Wertermittlung ist der umbaute Raum eines Objektes für Architekten und Bauplanungsämter im Rahmen des Neubaus einer Immobilie interessant und muss zudem im Bauantrag angegeben werden.
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