Das fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) soll Arbeitgeber dazu anhalten, ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Welche Anlageformen möglich sind, regelt das Gesetz. Üblich ist etwa, dass das Geld in eine Versicherung oder einen Bausparvertrag, in die Tilgung eines Immobilienkredits, in einen Aktienfonds oder in einen Banksparplan investiert wird. Außerdem schreibt das Vermögensbildungsgesetz vor, wer die Arbeitnehmersparzulage erhält, die zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen vom Staat gezahlt wird. So gelten etwa für die verschiedenen Anlageformen unterschiedliche Einkommensgrenzen, die Arbeitnehmer nicht überschreiten dürfen, um von der Förderung zu profitieren.
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