Unter einem Vorfälligkeitsschutz ist eine Art Kreditversicherung zu verstehen, die Verbraucher bei einigen Banken bei der Aufnahme einer Baufinanzierung abschließen können. Unter bestimmten Bedingungen können Immobiliennehmer durch diese Absicherung verhindern, eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, wenn sie das Darlehen vor Ablauf der eigentlich vereinbarten Laufzeit kündigen.
Grundsätzlich können Baufinanzierungen mit Sollzinsbindungen von bis zu zehn Jahren vor Ablauf dieser Sollzinsbindung nur gekündigt werden, wenn ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Hierunter ist beispielsweise die Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse aufgrund von Arbeitslosigkeit oder der unausweichliche Verkauf des finanzierten Objekts zu verstehen. Trotz des vorliegenden berechtigten Grundes haben Banken das Recht bei einer vorzeitigen Kündigung der Baufinanzierung eine Gebühr, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, zu erheben. Der Abschluss des Vorfälligkeitsschutzes kann den Kunden von der Zahlung des Entgelts entbinden. Meist geht der Vorfälligkeitsschutz mit der Zahlung eines Zinsaufschlags einher.
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