Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) fördert der Staat Bürger, die mithilfe eines Bausparvertrags Kapital ansparen. Wie die Arbeitnehmersparzulage soll auch die Wohnungsbauprämie Sparer bei der Vermögensbildung unterstützen. Die jährliche Höchstprämie liegt bei 70 Euro für Ledige sowie 140 Euro für Verheiratete. Um die Förderung zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass das auf diese Weise angesparte Kapital für den Kauf, den Bau oder die Modernisierung einer Wohnimmobilie verwendet wird.
Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hat grundsätzlich jeder Bürger der Bundesrepublik ab dem 16. Lebensjahr. Bei Ledigen liegt die Einkommensgrenze für die Förderung bei 35.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen bei Verheirateten muss unterhalb von 70.000 liegen. Wer von der Wohnungsbauprämie profitieren möchte, muss mindestens 50 Euro im Jahr selbst in den Bausparvertrag einzahlen. Die jährlich maximale Förderung für Alleinstehende liegt bei 70 Euro, bei Verheirateten bei 140 Euro. Üblicherweise dauert die Ansparphase bei den so geförderten Bausparverträgen sieben Jahre. Verbraucher erhalten die staatlichen Prämien am Ende der Laufzeit.
Die Wohnungsbauprämie wurde im Jahr 1952 vom damaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard eingeführt. Ziele waren eine gleichmäßigere Vermögensverteilung sowie die Förderung selbstgenutzten Eigentums zur Beseitigung des Wohnraummangels. Neben der Wohnungsbauprämie war bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 2006 die sogenannte Eigenheimzulage Teil der Wohnungsbauförderung in Deutschland.
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