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Modernisierung und Sanierung von Immobilien:
Nutzen, Kosten, Finanzierung

Das Wichtigste zur Modernisierung


Was ist eine Modernisierung?

Eine Modernisierung ist eine Anpassung eines Objekts, um den Wohnstandard, die Sicherheit, Funktionalität oder die Energieeffizienz zu erhöhen. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Erhöhung der Sicherheit: Einbau von Einbruchschutz und Smart Home Technologien
  • Energetische Verbesserungen: neue Heizung, Gebäudedämmung, Dachdämmung, Anschluss an Fernwärme, Einbau einer Solaranlage oder Wärmepumpe, Austausch der Fenster
  • Erhöhter Wohnkomfort: Anbau eines Balkons, barrierefreier Zugang oder Einbau eines Aufzugs, Einbau moderner Heizungsablesegeräte, Teilung eines Raums für ein zusätzliches Bad
  • Verbesserung des Wohnstandards: Einsatz von Smart Home Technologien, Anbau einer Garage oder Bau eines Stellplatzes, Ausbau des Dachbodens

Eine Modernisierung kann ein Haus oder eine Wohnung nachhaltig aufwerten. Sie kann Energiekosten einsparen, den Wohnkomfort verbessern und den Marktwert der Immobilie steigern.


Was bedeutet Modernisierung aus rechtlicher Sicht?

Der Gesetzgeber beschreibt solche Aktualisierungsmaßnahmen als bauliche Veränderungen, durch die entweder

  • der Energie- oder Wasserverbrauch verbessert,
  • das Klima nachhaltig geschützt,
  • der Gebrauchswert erhöht wird,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden
  • oder neuer Wohnraum geschaffen wird.

Die Regelungen sind in § 555b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgehalten.


Was sind die Unterschiede zwischen Modernisierung, Sanierung und Renovierung?

Die Maßnahmen unterscheiden sich im Umfang und in der Funktion und reichen von rein verschönernden Arbeiten (Renovierung) bis zu deutlich wertsteigernden Umbauten (Modernisierung). Oft gehen sie fließend ineinander über.

  • Modernisierung

    Sie umfasst nicht nur die Instandhaltungsarbeiten an einem Objekt, sondern erweiternde Maßnahmen, die es auf den – vor allem energetisch – neusten Stand bringen.

  • Sanierung

    Unter den Begriff Sanierung fallen Arbeiten an einem Objekt, die dazu dienen, dieses instand zu halten und vor dem Verfall zu bewahren. Es werden Mängel behoben oder es wird ihnen vorgebeugt.

  • Renovierung

    Bei einer Renovierung werden hauptsächlich oberflächliche beziehungsweise optische Mängel angepasst. Oft wird hier auch von Schönheitsreparaturen gesprochen.

Wenn Sie zum Beispiel eine defekte Dusche reparieren und gleichzeitig ein wassersparendes System einbauen, haben Sie saniert und modernisiert. Ersetzen Sie die alten Kacheln gegen neue, haben Sie zusätzlich renoviert.


Was kostet eine Modernisierung pro Quadratmeter?

Je nach Maßnahme liegen die Kosten zwischen 30 Euro (Dämmung der Außenwände) und 2.500 Euro (Anbau eines Balkons) pro Quadratmeter. Eine neue Heizung oder Garage kann bis zu 30.000 Euro betragen.

Die Kosten fallen je nach Vorhaben und Region sehr individuell aus. Verwendete Materialien, Arbeitsleistung, aber auch eventuell nötige Rückbauten vor Beginn beeinflussen die Gesamtkosten. Folgende Werte sind Richtwerte, die von Anbietern der jeweiligen Maßnahmen herausgegeben werden.

Quelle: eigene Recherche, Stand August 2025
Maßnahme Kosten
1 Dämmung und Neueindeckung des Dachs 150 bis 700 Euro pro qm
2 Installation einer Photovoltaik-Anlage je nach Leistung 8.000 bis 30.000 Euro pro Dach
3 Ausbau des Dachgeschosses für zusätzlichen Wohnraum 900 bis 1.500 Euro pro qm
4 Dämmung der Außenwände 30 bis 350 Euro pro qm
5 Austausch der Fenster 700 bis 1.400 Euro pro Fenster
6 Anbau eines Balkons 1.700 bis 2.500 Euro pro qm
7 Anbau einer Garage 5.000 bis 30.000 Euro
8 Neue Heizungsanlage 10.000 bis 30.000 Euro

Wofür wird ein Energieausweis benötigt?

Bevor Sie eine umfassende Modernisierung angehen, ist es sinnvoll den energetischen Status Quo Ihrer Immobilie zu erfassen. Mithilfe eines Energieausweises erkennen Sie, welche Schwachpunkte vorhanden sind und wo entsprechend Modernisierungspotential liegt.

Mit einem Energieausweis …

  • können Sie verschiedene Immobilien anhand ihrer Energiekosten vergleichen,
  • sehen Sie, welche Energieträger genutzt werden,
  • kennen Sie die Energieeffizienzklasse, die Ihnen einen Überblick über den Energiebedarf gibt,
  • und erhalten konkrete Vorschläge für energetische Modernisierungsmaßnahmen.

Ein Energieausweis ist verpflichtend, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird. Ab Ausstellung hat er eine Gültigkeit von zehn Jahren. Welche Rolle ein Energieausweis für die Finanzierung hat, erfahren Sie im Video.

Mit Klick auf das Video erklären Sie sich einverstanden, dass Ihnen Inhalte von YouTube angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen weitergegeben werden.


Häufige Fragen zur Modernisierung

Alles, was lediglich der Instandhaltung oder der optischen Verschönerung dient, ist keine Modernisierung. Neue Fliesen im Bad oder ein neuer Fußboden, neue Küchenfronten oder ähnliches gehört in den Bereich der Renovierung. Reparieren Sie ein defektes Fenster, streichen regelmäßig die Türen mit wetterfester Lasur oder erneuern den Fassadenputz, gilt dies als Sanierungsmaßnahme.

Der Zeitpunkt hängt von Zustand und Ausstattung einer Immobilie ab. Eine energetische Sanierung bietet sich an, wenn größere bauliche Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Wird zum Beispiel das Haus neu gedeckt, kann es gleichzeitig mit einer Solaranlage bestückt oder gedämmt werden.

Wenn Sie Ihr Haus oder eine Wohnung nach dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt haben, haben Sie gesetzlich gesehen eine Modernisierungspflicht. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumswechsel müssen Sie die Immobilie auf einen energetisch aktuellen Stand bringen. Diese Regelung ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 47, Absatz 3 festgehalten.

Dazu genügt ein Blick in den Energieausweis der Immobilie. Diesen sollten Sie beim Kauf erhalten haben. Auch bei vermieteten Objekten muss ein Energieausweis vorgelegt werden können. Auf dem Energieausweis können Sie die Energieeffizienzklasse auf einer Skala von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht) ablesen.

Der Vermieter muss das geplante Vorhaben ankündigen. Dazu muss er mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich mitteilen, was gemacht werden soll, wann die Arbeiten beginnen und wie lange sie voraussichtlich dauern. Dazu muss er die erwartete Mieterhöhung und die eventuell neuen Betriebsnebenkosten nennen. Darüber hinaus muss das Schreiben enthalten, dass der Mieter das Recht hat, dem Vorhaben oder der Mieterhöhung zu widersprechen, wenn diese ihm oder Angehörigen seines Haushalts nicht zuzumuten sind.

Der Mieter muss eine geplante Modernisierungsmaßnahme grundsätzlich dulden. Selbst wenn ihm die Maßnahme nicht gefällt, die Arbeiten für ihn unbequem oder aus seiner Sicht nicht nötig oder sogar nachteilig sind. Wenn der Vermieter zum Beispiel das Wohnzimmer verkleinert, um ein Gästebad einzubauen, fällt dies unter die Erhöhung des Gebrauchswerts. Diese Maßnahme muss der Mieter dulden, auch wenn er ein Gästebad nicht braucht.

Er kann innerhalb einer Frist bis Ende des Folgemonats, nachdem der Vermieter über das Bauvorhaben informiert hat, schriftlich mitteilen, wenn die Arbeiten oder die Mietanpassung für ihn eine sogenannte Härte bedeuten würden. Die Gründe dafür muss der Mieter dem Vermieter im selben Schreiben darlegen. Alternativ hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Er kann das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

Im BGB ist dies definiert als etwas, das „auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie von Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist." Es wird unterschieden in Härte der geplanten Maßnahmen und finanzielle Härte.

  • Härte der geplanten Maßnahmen: Was in der Praxis als Härte gilt, ist für jeden Fall zu entscheiden. Ein Beispiel ist der Austausch der Fenster im Winter, wenn der Mieter in diesem Zeitraum im Kalten sitzt. Oft führt der Einwand der Härte nur zu einem anderen Zeitpunkt der Umsetzung.
  • Finanzielle Härte: Sie bezieht sich auf eine angekündigte Mieterhöhung. Der Vermieter darf Maßnahmen durchführen, auch wenn der Mieter von Anfang an vermeldet, dass er die Miete nach der Erhöhung nicht mehr zahlen kann.

Leider gibt der Gesetzgeber hier keine finanzielle Grenze vor. Ein Richtwert besagt, dass die Monatskaltmiete 30 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten sollte. Je nach Stadt setzen Gerichte den Wert auch bei 40 Prozent an.

Wenn der Vermieter Maßnahmen umsetzt, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder ein Objekt dem ortsüblichen Standard angleicht, haben Mieter grundsätzlich kein Recht, auf finanzielle Härte zu plädieren.


Wohnwertsteigerung ermöglichen: Wie finanzieren Sie die Modernisierung am besten?

Um eine mögliche Immobilienaufwertung zu finanzieren, können Sie je nach Höhe des benötigten Betrags einen Ratenkredit oder eine Baufinanzierung aufnehmen. Ein Ratenkredit eignet sich für Maßnahmen bis maximal 80.000 Euro. Mit einer Baufinanzierung sind höhere Beträge und deutlich niedrigere Zinssätze möglich, dafür müssen Sie eine Grundschuld eintragen lassen oder abtreten.

Tipp: Wenn Sie für Ihren Haus- oder Wohnungskauf eine Immobilienfinanzierung aufnehmen, rechnen Sie die Kosten für die Altbausanierung mit ein.

Vergleich Ratenkredit und Baufinanzierung für die Modernisierung

Um das beste Angebot zu finden, ist der unabhängige Vergleich für Ihren Modernisierungskredit, wie ihn CHECK24 bietet, unerlässlich. In der Tabelle zeigen wir Ihnen die Unterschiede zwischen einem Verbraucherkredit und einer Baufinanzierung.

*Quelle: Deutsche Bundesbank, Effektivzinssätze in Deutschland, Konsumentenkredite mit anfänglicher Zinsbindung über 5 Jahre, geringster und höchster Monatsdurchschnitt von Januar 2024 bis Juli 2025
**Quelle: Deutsche Bundesbank, Effektivzinssätze in Deutschland, besicherte Wohnungsbaukredite mit anfänglicher Zinsbindung über 5 bis 10 Jahre, geringster und höchster Monatsdurchschnitt von Januar 2024 bis Juli 2025
Ratenkredit Baufinanzierung
Darlehenshöhe bis ca. 80.000 Euro mehr als 50.000 Euro
Zinssätze 8,52 % - 9,16 %* 3,22 % - 3,55 %**
Grundschuldeintrag nicht nötig nötig
Notarkosten fallen nicht an werden fällig

Welche Förderungen sind 2025 bei einer Modernisierung möglich?

Vor allem energetische Baumaßnahmen und der altersgerechte Umbau werden vom Staat gefördert. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet dazu zinsvergünstigte Kredite und Zuschüsse an. Auch über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) lassen sich Zuschüsse zu energetischen Maßnahmen beantragen. Wir haben alle aktuellen Förderungsmöglichkeiten in einem Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Wie kann ich Förderungen für meine energetische Sanierung beantragen?

Die Förderungen müssen Sie immer beantragen, bevor Sie eine bauliche Maßnahme beginnen. Dazu müssen Sie eine energetische Beratung in Anspruch nehmen. Die Baufinanzierungsberater von CHECK24 beziehen für Sie mögliche Fördermaßnahmen bei der Baufinanzierung mit ein und helfen Ihnen bei der Beantragung. Einen Termin können Sie telefonisch oder per Mail ausmachen:

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Darf ich eine vermietete Wohnung modernisieren?

Eine bauliche Wohnwertsteigerung kann auch der Vermieter veranlassen. Welche Rechte und Pflichten sowohl dieser als auch der Mieter in diesem Fall haben, ist gesetzlich in den § 555c bis § 555f und § 559 bis § 559e des BGB festgehalten.


Fazit: Was sollten Sie bei einer Modernisierung beachten?

Da Modernisierungen von Haus oder Wohnung finanziell und zeitlich meistens größere Projekte sind, ist es sinnvoll, gut überlegt an die Sache heranzugehen und sich einen genauen Plan zu machen. Es lohnt sich für Sie immer, entsprechende Experten hinzuzuziehen – ob es sich dabei um Fachleute für Energie handelt oder Spezialisten für die Finanzierung. Mit der entsprechenden Vorbereitung und Beratern an Ihrer Seite lässt sich das Vorhaben gut umsetzen.