BGH-Urteil: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei geplatzter Baufinanzierung
MĂĽnchen, 23.05.2013 | 16:59 | asz
Verbraucher, die ihrer Bank die Raten ihres Immobilienkredites nicht zurückzahlen können, müssen keine zusätzliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesgerichtshof in einer Verhandlung. Die Karlsruher Richter fällten damit jedoch kein Grundsatzurteil: Die Aussage wurde lediglich mündlich getroffen, zu einer offiziellen Urteilsverkündung kam es nicht. Die beklagte Bank hatte sich zuvor bereit erklärt, die strittige Summe zurückzuerstatten.
Im konkreten Fall konnte der Kläger die monatlichen Raten für den Immobilienkredit bei der Bank nicht mehr begleichen. Mit dem Erlös einer Zwangsversteigerung der Immobilie wurde der noch ausstehende Kreditbetrag beglichen. Die Bank verlangte jedoch zusätzlich zu den anfallenden Verzugszinsen aufgrund der nicht gezahlten Tilgungsraten eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 17.000 Euro. Der Kläger zog aufgrund der doppelten Abrechnung vor Gericht. Sowohl das zuständige Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage jedoch ab – erst die BGH-Richter gaben dem Kläger nun Recht: Laut des BGH war das Kreditinstitut lediglich dazu berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird in der Regel fällig, wenn Kunden ihre Darlehen vor der vereinbarten Tilgungsdauer durch eine Umschuldung oder Sondertilgungen zurückzahlen. Wenn Kunden ihre Kredite vorzeitig tilgen, nehmen die Banken weniger Zinsen ein - diese Verluste werden über die Sonderabgabe ausgeglichen.