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Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärft

Das ändert sich für Bauherren

München, 31.03.2017 | 16:56 | skl

Der Gesetzgeber hat ein neues Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie verabschiedet. Bei Gefahr einer Immobilienblase darf nun die Bafin einschreiten. Banken können den Immobilienwert wieder in die Bonitätsprüfung mit einbeziehen. 

Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Die Entschärfung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll mehr Menschen ein Hypothekendarlehen ermöglichen
Für Häuslebauer wird es ab sofort wieder einfacher, ein Immobiliendarlehen zu bekommen. Der Bundestag hat am Donnerstag Änderungen bei der Umsetzung der sogenannten Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU beschlossen. Bei der Vergabe von Baufinanzierungen dürfen Banken künftig weniger auf die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers schauen und stattdessen den Wert der Immobilie stärker bei der Vergabeentscheidung berücksichtigen. Zudem erhält die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) neue Befugnisse, um bei einer sich abzeichnenden Immobilienblase kurzfristig einschreiten zu können. Zuletzt sorgte die seit einem Jahr geltende Wohnimmobilienkreditrichtlinie für Kritik seitens einiger Banken: Bereits im Herbst letzten Jahres bemängelte der der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), dass es die Umsetzung der EU-Richtlinie vor allem älteren Menschen und jungen Familien erschwere, ein Hypothekendarlehen aufzunehmen. Der Verband führte einen bundesweiten Rückgang der Wohnungsbaukredite im letzten Jahr auf das Gesetz zurück. Ob das seit März 2016 geltende Gesetz die Vergabe von Immobilienkrediten wirklich erschwerte oder einige Banken dessen Vorgaben nur zu streng auslegten, war allerdings umstritten.

Bonitätsprüfung der Banken wird gelockert

Aufgrund der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde es für bestimmte Kreditnehmer schwerer, ein Immobiliendarlehen aufzunehmen. Um die Rückzahlung eines Darlehens zu gewährleisten, sah die alte Version der Richtlinie vor, dass Banken die Bonität eines Kreditnehmers strenger als zuvor prüfen müssen. Das Einkommen der Kreditnehmer war entscheidend. Dadurch wurde es nach Ansicht der Kritiker für junge Familien schwerer, ein Immobiliendarlehen aufzunehmen, da eventueller zukünftiger Nachwuchs mit in die Bonitätsprüfung einfloss. Durch die Nachbesserung am Gesetz ändern sich nun einige Aspekte in der Kreditwürdigkeitsprüfung für Banken:
  • Bei der Bewertung der Bonität kann der Wert der zur finanzierenden Immobilie wieder von den Banken mit eingerechnet werden.
  • Modernisierungskredite, die nicht über den Wert der zu finanzierenden Immobilie hinausgehen, unterliegen keinen Beschränkungen mehr.
  • Grundsätzlich ist es für Banken nicht mehr nötig, eine erneute Bonitätsprüfung bei der Aufnahme einer Anschlussfinanzierung vorzunehmen.
Mit der Änderung möchte es die Bundesregierung mehr Menschen ermöglichen, Wohneigentum zu erwerben. Bankenverbände wie die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßen die Nachbesserungen an der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Bei einer drohenden Immobilienblase darf die Bafin einschreiten

Im Zuge des am Donnerstag beschlossenen Finanzaufsichtsrechteergänzungsgesetzes erhalten die obersten Finanzaufseher der Bafin außerdem folgende Rechte, um einem möglichen volkswirtschaftlichen Schaden beim Heraufziehen einer Immobilienblase entgegenzuwirken:
  • Obergrenzen für Kreditbeträge: Laut der Rheinischen Post kann die Bafin Bagatellgrenzen formulieren. Kredite bis 50.000 Euro können frei von den Banken vergeben werden. Bis zu einem Betrag von 200.000 Euro dürfen Banken eine Finanzierung vergeben solange der Anteil der Fremdfinanzierung höchsten 80 Prozent beträgt. Finanziert die Bank höchstens 60 Prozent, steigt die Bagatellgrenze auf 400.000 Euro.  
  • Die Bafin darf Vorgaben für den Zeitraum machen, indem das Darlehen getilgt werden muss.
  • Erst wenn der Finanzausschuss des Bundestages die Freigabe erteilt, darf die Bafin ihre neuen Befugnisse anwenden. Wann eine Immobilienblase vorliegt, entscheidet demnach der Finanzausschuss des Bundestages.

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