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Koalitionsverhandlungen
Das will die GroKo für Immobilienkäufer und -besitzer ändern
München, 05.02.2018 | 17:12 | skl
Die Immobilienpreise steigen und steigen. SPD und Union möchten dem nun in der Großen Koalition entgegenwirken und haben Maßnahmen dagegen im Koalitionspapier festgehalten – eine Hürde gilt es aber noch zu meistern.
Wer derzeit plant, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, der blickt womöglich sorgenvoll auf die Immobilienpreise. Diese kennen nur eine Richtung – nach oben. Besonders in Großstädten wie München oder Frankfurt klettern die Preise auf Rekordwerte. Zwar sind die Zinsen für Immobilienkredite noch günstig, doch hohe Immobilienpreise bedeuten auch mehr Eigenkapital – eine Hürde, an der besonders junge Familien scheitern. Sowohl CDU als auch SPD hatten sich im Wahlkampf zur Bundestagswahl auf die Fahne geschrieben, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Am Sonntag haben sich die beiden Parteien in den Koalitionsgesprächen auf erste Maßnahmen geeinigt: Mit einer Reform der Grundsteuer wollen die Koalitionäre für mehr Bauland sorgen und durch Baukindergeld wollen sie den Erwerb von Eigenheimen für Familien erleichtern.
Bisher erheben die Kommunen die Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A richtet sich an die Land und Forstwirtschaft, bei der aufgrund bedeutend größerer Flächen die Grundsteuer eigens berechnet wird. Die Grundsteuer B zahlen Privatpersonen, die landwirtschaftlich ungenutztes Bauland bebauen oder eine Immobilie kaufen. Die Grundsteuer fällt je nach Kommune unterschiedlich hoch aus. Im Gegensatz zur Grunderwerbssteuer, die einmalig beim Erwerb der Immobilie anfällt, wird die Grundsteuer jährlich berechnet. Aktuell befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Grundsteuer, da die Berechnungsgrundlage möglicherweise nicht rechtens ist.
Auch die Mietpreisbremse planen die Koalitionspartner stärker anzuziehen. Momentan dürfen Vermieter bei Wiedervermietung eine Mietsteigerung auf dem Niveau einer ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent verlangen. Allerdings brauchten sie dazu bisher die vorherigen Mieten nicht offenlegen. Käme es zu einer Großen Koalition, müssten Vermieter künftig die Höhe der bisherigen Miete angeben.
Die Reduzierung der Modernisierungsumlage soll Mieter künftig mehr entlasten. Dabei handelt es sich um eine Sonderform der Mieterhöhung, bei der Mieter neben der Miete einen Beitrag für Modernsierungen gegenüber dem Vermieter leisten müssen, etwa wenn durch die Umbaumaßnahmen der Wohnwert erhöht wird – beispielsweise durch Energieeinsparungen. Bisher konnten Vermieter eine Modernisierungsumlage von elf Prozent verlangen. Geht es nach den Spitzen von Union und SPD, sollen es künftig nur noch acht Prozent sein.
Grundsteuerreform soll Grundstücksspekulationen eindämmen
Käme es erneut zu einer Regierung aus CDU, CSU und SPD, würde wohl die von den Kommunen erhobene Grundsteuer reformiert. Gegenüber der DPA sagte der Landeschef der SPD NRW Michael Groschek: „Künftig soll es mit der Grundsteuer möglich sein, zusätzliches Bauland zu mobilisieren, weil nicht genutzte Grundstücke anders besteuert werden können.“ Geplant ist die Einführung einer Grundsteuer C, mit der ungenutztes Bauland stärker besteuert werden soll. Auf diese Weise könnte der Spekulation mit Bauland entgegengewirkt werden. Wird nicht genutztes Bauland stärker besteuert, würde die Spekulation auf steigende Grundstückspreise für Grundstücksbesitzer nicht mehr so lukrativ sein. Dadurch erhoffen sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD, dass mehr Bauland zur Verfügung stehen wird und sich das Angebot an Immobilien erhöht, was sich wiederum dämpfend auf die Immobilienpreise auswirken soll.Bisher erheben die Kommunen die Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A richtet sich an die Land und Forstwirtschaft, bei der aufgrund bedeutend größerer Flächen die Grundsteuer eigens berechnet wird. Die Grundsteuer B zahlen Privatpersonen, die landwirtschaftlich ungenutztes Bauland bebauen oder eine Immobilie kaufen. Die Grundsteuer fällt je nach Kommune unterschiedlich hoch aus. Im Gegensatz zur Grunderwerbssteuer, die einmalig beim Erwerb der Immobilie anfällt, wird die Grundsteuer jährlich berechnet. Aktuell befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Grundsteuer, da die Berechnungsgrundlage möglicherweise nicht rechtens ist.
Familien sollen mit Baukindergeld gefördert werden
Bereits im November 2016 forderte Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) staatliche Zuschüsse für Familien beim Erwerb eines Eigenheims. Kurz darauf sprach sich auch die CDU auf ihrem 29. Parteitag in Essen für die gezielte Förderung von Familien aus. In den Sondierungsgesprächen haben sich nun die drei Parteien auf ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr und Kind geeinigt. Familien erhalten das Baukindergeld bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind. Das Geld soll für eine Dauer von zehn Jahren gezahlt werden.Auch die Mietpreisbremse planen die Koalitionspartner stärker anzuziehen. Momentan dürfen Vermieter bei Wiedervermietung eine Mietsteigerung auf dem Niveau einer ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent verlangen. Allerdings brauchten sie dazu bisher die vorherigen Mieten nicht offenlegen. Käme es zu einer Großen Koalition, müssten Vermieter künftig die Höhe der bisherigen Miete angeben.
Die Reduzierung der Modernisierungsumlage soll Mieter künftig mehr entlasten. Dabei handelt es sich um eine Sonderform der Mieterhöhung, bei der Mieter neben der Miete einen Beitrag für Modernsierungen gegenüber dem Vermieter leisten müssen, etwa wenn durch die Umbaumaßnahmen der Wohnwert erhöht wird – beispielsweise durch Energieeinsparungen. Bisher konnten Vermieter eine Modernisierungsumlage von elf Prozent verlangen. Geht es nach den Spitzen von Union und SPD, sollen es künftig nur noch acht Prozent sein.