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Energieeffizient Bauen

Das ändert sich bei der KfW-Förderung ab April

München, 01.04.2016 | 08:03 | hdu

Die KfW passt die Förderbedingungen für das Programm „Energieeffizient Bauen“ an. Höhere Förderbeträge, längere Zinsbindung, strengere Anforderungen: Was sich ab dem 1. April ändert.

Energieeffizient Bauen mit KfW-Kredit
Wer eine energieeffiziente Wohnimmobilie baut oder kauft, kann ab sofort höhere KfW-Kredite in Anspruch nehmen.
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Verbraucher beim Erwerb oder Bau eines Eigenheims mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Bei Neubauten, die bestimmte energetische Standards erfüllen, greift das Programm „Energieeffizient Bauen“.

Bauherren und Käufer, die dieses Produkt in Anspruch nehmen, profitieren ab dem 1. April von höheren Förderbeträgen und einer längeren Zinsbindung. Die Höchstsumme, die die KfW als zinsgünstigen Kredit gewährt, wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppelt. Bei Kreditlaufzeiten von 20 bis 30 Jahren können Käufer zudem ab sofort eine 20-jährige Zinsbindung vereinbaren.
 

Neuer Standard: KfW-Effizienzhaus 40 Plus

Allerdings hat die Förderbank die Bedingungen verschärft: Für Neubauten, die dem KfW-Effizienzhaus 70 entsprechen, kann seit dem 31. März keine Förderung mehr beantragt werden. Damit reagiert die staatliche Förderbank auf die höheren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Nach der neuen EnEV, die Anfang des Jahres in Kraft trat, entspricht das bisher geförderte KfW-Effizienzhaus 70 nun annähernd den gesetzlichen Mindestanforderungen für Neubauten.

Auf Unterstützung der KfW können aber nur Häuslebauer hoffen, die mehr tun als vorgeschrieben – Kredite und Zuschüsse gibt es weiterhin für die KfW-Standards 55 und 40, also für Wohnbauten, deren Primärenergiebedarf bei höchstens 55 beziehungsweise 40 Prozent des bis Ende 2015 zulässigen Höchstwertes liegt. Zusätzlich wird das KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt. Damit subventioniert die Förderbank den Bau und Kauf von Häusern oder Wohnungen, die Energie erzeugen und speichern sowie den verbleibenden Energiebedarf überwiegend selbst decken.

Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro

„In Verbindung mit den neuen Anforderungen aus der EnEV ist dies der richtige Zeitpunkt, die Förderung auf effizientere Standards zu konzentrieren. Dabei gilt auch zukünftig: Je anspruchsvoller der erreichte Energieeffizienzstandard ist, desto höher die Förderung der KfW“, sagte Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe, laut einer Mitteilung. Kreditnehmer erhalten ab dem 1. April entsprechend gestaffelte Tilgungszuschüsse: Für das KfW-Effizienzhaus 55 sind es fünf Prozent der Darlehenssumme und bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit. Wer ein Haus erwirbt, das dem KfW-Standard 40 entspricht, bekommt zehn Prozent der Darlehenssumme, maximal 10.000 Euro, erlassen. Beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus sind es 15 Prozent und bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit.

Zinsgünstige Kredite für den Einbruchsschutz

Nicht nur das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ wird ab April aufgestockt. Für Maßnahmen zum Einbruchsschutz können Hauseigentümer ab sofort neben Zuschüssen auch zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen. Mehr dazu finden Sie hier. Ob Neubau, Kauf einer Bestandsimmobilie oder Sanierung: Eine Übersicht über alle KfW-Programme haben wir hier für Sie zusammengestellt.
 

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