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Energieeffizient Bauen
Das ändert sich bei der KfW-Förderung ab April
München, 01.04.2016 | 08:03 | hdu
Die KfW passt die Förderbedingungen für das Programm „Energieeffizient Bauen“ an. Höhere Förderbeträge, längere Zinsbindung, strengere Anforderungen: Was sich ab dem 1. April ändert.
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Verbraucher beim Erwerb oder Bau eines Eigenheims mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Bei Neubauten, die bestimmte energetische Standards erfüllen, greift das Programm „Energieeffizient Bauen“.
Bauherren und Käufer, die dieses Produkt in Anspruch nehmen, profitieren ab dem 1. April von höheren Förderbeträgen und einer längeren Zinsbindung. Die Höchstsumme, die die KfW als zinsgünstigen Kredit gewährt, wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppelt. Bei Kreditlaufzeiten von 20 bis 30 Jahren können Käufer zudem ab sofort eine 20-jährige Zinsbindung vereinbaren.
Auf Unterstützung der KfW können aber nur Häuslebauer hoffen, die mehr tun als vorgeschrieben – Kredite und Zuschüsse gibt es weiterhin für die KfW-Standards 55 und 40, also für Wohnbauten, deren Primärenergiebedarf bei höchstens 55 beziehungsweise 40 Prozent des bis Ende 2015 zulässigen Höchstwertes liegt. Zusätzlich wird das KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt. Damit subventioniert die Förderbank den Bau und Kauf von Häusern oder Wohnungen, die Energie erzeugen und speichern sowie den verbleibenden Energiebedarf überwiegend selbst decken.
Bauherren und Käufer, die dieses Produkt in Anspruch nehmen, profitieren ab dem 1. April von höheren Förderbeträgen und einer längeren Zinsbindung. Die Höchstsumme, die die KfW als zinsgünstigen Kredit gewährt, wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppelt. Bei Kreditlaufzeiten von 20 bis 30 Jahren können Käufer zudem ab sofort eine 20-jährige Zinsbindung vereinbaren.
Neuer Standard: KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Allerdings hat die Förderbank die Bedingungen verschärft: Für Neubauten, die dem KfW-Effizienzhaus 70 entsprechen, kann seit dem 31. März keine Förderung mehr beantragt werden. Damit reagiert die staatliche Förderbank auf die höheren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Nach der neuen EnEV, die Anfang des Jahres in Kraft trat, entspricht das bisher geförderte KfW-Effizienzhaus 70 nun annähernd den gesetzlichen Mindestanforderungen für Neubauten.Auf Unterstützung der KfW können aber nur Häuslebauer hoffen, die mehr tun als vorgeschrieben – Kredite und Zuschüsse gibt es weiterhin für die KfW-Standards 55 und 40, also für Wohnbauten, deren Primärenergiebedarf bei höchstens 55 beziehungsweise 40 Prozent des bis Ende 2015 zulässigen Höchstwertes liegt. Zusätzlich wird das KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt. Damit subventioniert die Förderbank den Bau und Kauf von Häusern oder Wohnungen, die Energie erzeugen und speichern sowie den verbleibenden Energiebedarf überwiegend selbst decken.