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EnEV: Strengere Regeln für den Hausbau ab 2016
München, 10.12.2015 | 11:18 | hdu
Ab dem 1. Januar 2016 gelten in Deutschland neue Mindeststandards für den Hausbau. Weniger Energieverbrauch und eine dickere Dämmung: Was sich mit der Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Bauherren ändert.
Im neuen Jahr ins Eigenheim: Bei den niedrigen Baugeldzinsen entscheiden sich viele Verbraucher dafür, in Wohneigentum zu investieren. Wer selbst baut, für den gilt ab dem 1. Januar die verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV). Neubauten müssen dann strengere Mindestanforderungen bei Dämmung und Energieverbrauch erfüllen. Die Landesbausparkasse (LBS) weist darauf hin, dass die Veränderungen sich auch auf Förderprogramme und Finanzierung auswirken.
Die neuen Standards gelten für alle Bauherren, die ihren Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 einreichen – unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Objektes. Ist keine Baugenehmigung oder Bauanzeige erforderlich, ist der Baubeginn entscheidend.
Das kann sich auch im Hinblick auf die staatlichen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) lohnen. Die EnEV 2016 entspricht nämlich dem bisherigen Standard eines KfW-Effizienzhauses 70, das deshalb ab dem 1. April 2016 nicht mehr gefördert wird. Neben den weiterhin geförderten Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird im neuen Jahr zusätzlich das Effizienzhaus 40 Plus eingeführt. Mit dem neuen Förderstandard unterstützt die KfW mit zinsgünstigen Baufinanzierungen und Tilgungszuschüssen den Bau und Kauf von Wohnimmobilien, die mehr Energie produzieren als sie verbrauchen.
Bessere Dämmung bei Neubauten
Mit Inkrafttreten der verschärften EnEV müssen Wohngebäude einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf pro Jahr aufweisen als bisher. Der Energiebedarf bezieht sich auf Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Zusätzlich steigen die Anforderungen an die Dämmung: Der Wärmeverlust soll bei Neubauten durch eine dickere Dämmung um 20 Prozent verringert werden.Die neuen Standards gelten für alle Bauherren, die ihren Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 einreichen – unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Objektes. Ist keine Baugenehmigung oder Bauanzeige erforderlich, ist der Baubeginn entscheidend.
EnEV wirkt sich auch auf KfW-Förderprogramme aus
Um die eigenen Klimaziele zu erreichen, verpflichtet die Bundesregierung Häuslebauer schon seit 2009 zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Seither wurden die in der EnEV festgelegten Mindestanforderungen mehrmals angepasst. Ab 2021 sollen Niedrigstenergiehäuser sogar europaweit zum Neubaustandard werden. Die LBS empfiehlt Bauherren daher, sich an zukünftigen Effizienzstandards zu orientieren. So werde verhindert, dass die neue Immobilie bereits kurz nach der Fertigstellung bautechnisch überholt sei.Das kann sich auch im Hinblick auf die staatlichen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) lohnen. Die EnEV 2016 entspricht nämlich dem bisherigen Standard eines KfW-Effizienzhauses 70, das deshalb ab dem 1. April 2016 nicht mehr gefördert wird. Neben den weiterhin geförderten Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird im neuen Jahr zusätzlich das Effizienzhaus 40 Plus eingeführt. Mit dem neuen Förderstandard unterstützt die KfW mit zinsgünstigen Baufinanzierungen und Tilgungszuschüssen den Bau und Kauf von Wohnimmobilien, die mehr Energie produzieren als sie verbrauchen.